Reisestorno: Ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich
Viele Konsument haben Fragen zur Reise-Stornoversicherung – häufig, weil die Versicherung einen Stornofall nicht anerkennt. Deshalb gilt: Versicherungsbedingungen vor dem Abschluss genau prüfen.
Kein gesetzliches Rücktrittsrecht bei Reisebuchungen
Eine Reise-Stornoversicherung ist vor allem bei teuren Reisen oder Buchungen lange vor Reiseantritt sinnvoll. Muss die Reise etwa wegen einer unerwartet schweren Erkrankung oder eines Todesfalls in der Familie abgesagt werden, kann sie die anfallenden Stornokosten übernehmen.
Ein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt es bei Reisebuchungen nicht. Reiseveranstalter verrechnen daher in der Regel Stornokosten. Diese steigen meist, je näher der Abreisetermin rückt.
Tipps für Reisende
Bereits versichert?
Prüfen Sie, ob Sie bereits über eine Kreditkarte oder eine Klub- bzw. Vereinsmitgliedschaft versichert sind. Achten Sie bei Kreditkarten auf die jeweiligen Voraussetzungen, etwa den Karteneinsatz bei der Buchung.
Versicherungsbedingungen genau prüfen
Die versicherten Stornogründe unterscheiden sich je nach Anbieter. Neben den üblichen Gründen gibt es oft erweiterte Leistungen, die nur in Zusatzpaketen enthalten sind.
Übliche Stornogründe sind zum Beispiel:
- unerwartet schwere Erkrankung oder Unfall
- Tod der versicherten Person oder naher Angehöriger
- Schwangerschaft
- erheblicher Schaden am Wohnsitz durch Naturereignisse
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst
- Trennung oder Scheidung
- Nichtbestehen der Matura
Zusatzpakete decken häufig weitere Gründe ab, etwa den Diebstahl von Reisedokumenten oder die Absage einer Hochzeit.
Auf Formulierungen achten
Schon kleine Unterschiede in den Versicherungsbedingungen können entscheidend sein. Manche Versicherer decken nur den „unerwarteten“, andere den „unverschuldeten“ Verlust des Arbeitsplatzes. Häufig ausgeschlossen sind etwa eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses oder eine Kündigung aufgrund beruflicher Belastungen.
Fristen beachten
Achten Sie darauf, wann die Versicherung abgeschlossen werden muss und ob Karenz- oder Wartefristen gelten. Prüfen Sie außerdem Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen.
Chronische Erkrankungen
Informieren Sie sich, ob bestehende Krankheiten oder ein plötzliches Akutwerden chronischer Beschwerden versichert sind. Gerade hier unterscheiden sich die Bedingungen erheblich.
Reiseabbruchversicherung
Prüfen Sie, ob eine Reiseabbruchversicherung im Tarif enthalten ist und welche Leistungen sie im Fall eines vorzeitigen Reiseendes ersetzt.
Pflichten im Schadensfall
Melden Sie einen Storno oder Reiseabbruch möglichst rasch. Halten Sie alle erforderlichen Unterlagen bereit und machen Sie bei Vertragsabschluss vollständige und richtige Angaben.
Ausschlüsse prüfen
Nicht versichert sind grundsätzlich vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder bereits bekannte Stornogründe. Auch bei bestehenden Erkrankungen gelten häufig Einschränkungen, etwa wenn in den letzten Monaten eine Behandlung erfolgt ist.
Wenn die Versicherung nicht zahlt
Lehnt die Versicherung die Leistung ab, verlangen Sie eine schriftliche und nachvollziehbare Begründung. Nach einer schriftlichen Ablehnung kann der Anspruch grundsätzlich innerhalb eines Jahres gerichtlich geltend gemacht werden. Die AK Konsumentenberatung unterstützt Sie bei der Prüfung Ihrer Ansprüche.