Junger Mann steht am Flughafen
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Fluggastrechte: Was tun bei Flugchaos?

Welche Rechte Sie nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung bei Überbuchung, Flugabsagen und größeren Ver­spät­ung­en haben, finden Sie hier.  


Tipp

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Was Reisende wissen sollten

Damit Sie Ihre Rechte geltend machen können, müssen Sie zur angegebenen Board­ing­time oder 45 Minuten vor Abflug eingecheckt haben. Vor­aus­setz­ung ist auch, dass der Flug von einem EU-Land ausgegangen ist oder – bei Flügen aus einem Drittland in die EU –, dass die Fluglinie ihren Sitz in der EU hat.

Überprüfen Sie Ihre Ansprüche!

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Wann gelten die EU-Fluggastrechte?

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung gilt:

  • für alle Flüge, die in der EU starten – unabhängig von der Fluggesellschaft.
  • für Flüge aus einem Drittstaat in die EU, wenn sie von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Beispiel: Fliegen Sie mit Austrian Airlines von London nach Wien, gilt die Verordnung. Erfolgt derselbe Flug mit einer Nicht-EU-Airline, gelten die nationalen Bestimmungen.

Flug wegen langer Wartezeiten verpasst

Lange Schlangen beim Check-in oder bei der Sicherheitskontrolle können dazu führen, dass Reisende ihren Flug verpassen.

Unser Tipp:

  • rechtzeitig am Flughafen sein,
  • möglichst online einchecken,
  • Flugzeiten im Blick behalten.

Haben Sie den Flug trotz rechtzeitiger Ankunft verpasst, dokumentieren Sie dies – etwa mit Fotos, auf denen Ort und Uhrzeit erkennbar sind – und informieren Sie umgehend das Flughafenpersonal.

Überbuchter Flug

Ist Ihr Flug überbucht, muss die Fluggesellschaft zunächst nach Freiwilligen suchen, die auf ihren Platz verzichten.

Wer gegen seinen Willen nicht befördert wird, kann wählen zwischen:

  • vollständiger Erstattung des Ticketpreises (oder des nicht genutzten Reiseteils),
  • schnellstmöglicher Ersatzbeförderung oder
  • Umbuchung auf einen späteren passenden Flug.

Während der Wartezeit haben Sie Anspruch auf:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen,
  • gegebenenfalls Hotelübernachtung samt Transfer,
  • zwei Telefonate, E-Mails oder vergleichbare Kommunikationsmöglichkeiten.

Entschädigung bei Überbuchung

  • bis 1.500 km: 250 Euro
  • innerhalb der EU über 1.500 km sowie bei anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km: 400 Euro
  • über 3.500 km: 600 Euro

Diese Ansprüche gelten für Linien-, Charter- und Pauschalreiseflüge.

Flug annulliert

Wird Ihr Flug gestrichen, haben Sie ebenfalls die Wahl zwischen:

  • Erstattung des Ticketpreises,
  • schnellstmöglicher Ersatzbeförderung oder
  • Umbuchung auf einen späteren geeigneten Zeitpunkt.

Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke, Hotelunterbringung und Kommunikationsmöglichkeiten.

Entschädigung

Je nach Flugstrecke beträgt die Ausgleichszahlung:

  • 250 Euro bis 1.500 km
  • 400 Euro bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 km sowie bei anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km
  • 600 Euro bei Flügen über 3.500 km

Wann entfällt die Entschädigung?

Kein Anspruch besteht insbesondere,

  • wenn die Airline mindestens zwei Wochen vor Abflug über die Annullierung informiert,
  • wenn rechtzeitig eine zumutbare Ersatzbeförderung angeboten wird oder
  • wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sich trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließen.

Wichtig: Technische Defekte befreien die Fluggesellschaft grundsätzlich nicht von der Zahlung einer Entschädigung. Ausnahmen gelten nur bei außergewöhnlichen, von der Airline nicht beherrschbaren Ereignissen, etwa nach Sabotage.

Flug verspätet

Ab einer Wartezeit von

  • 2 Stunden (bis 1.500 km),
  • 3 Stunden (innerhalb der EU über 1.500 km bzw. andere Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km),
  • 4 Stunden (über 3.500 km)

haben Sie Anspruch auf:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen,
  • zwei Telefonate oder E-Mails,
  • gegebenenfalls Hotelunterbringung.

Bietet die Airline diese Leistungen nicht an, bewahren Sie Belege für notwendige Ausgaben (z. B. Hotel, Taxi oder Verpflegung) auf.

Mehr als fünf Stunden Verspätung

Sie können vom Beförderungsvertrag zurücktreten und die Erstattung des Ticketpreises verlangen.

Entschädigung bei großer Verspätung

Erreichen Sie Ihr Ziel mindestens drei Stunden verspätet, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf:

  • 250 Euro bis 1.500 km
  • 400 Euro bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 km sowie bei anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km
  • 600 Euro bei Flügen über 3.500 km

Kein Anspruch besteht bei außergewöhnlichen Umständen.

Tipp: Lassen Sie sich die Verspätung und möglichst auch deren Ursache von der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen.

Probleme mit dem Gepäck

Voraussetzung ist, dass der Flug unter das Montrealer Übereinkommen fällt.

Gepäck verspätet

Kommt Ihr aufgegebenes Gepäck verspätet an, ersetzt die Fluggesellschaft notwendige Ausgaben bis zu einer gesetzlichen Höchstgrenze von derzeit rund 1.600 Euro.

Gehen Sie so vor:

  1. Schaden sofort am Lost-and-Found-Schalter melden.
  2. Ein PIR-Formular (Property Irregularity Report) verlangen.
  3. Den Schaden innerhalb von 21 Tagen schriftlich bei der Fluggesellschaft geltend machen.

Gepäck verloren oder beschädigt

Bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck haftet die Fluggesellschaft grundsätzlich bis zu einer Höchstgrenze von derzeit rund 1.600 Euro.

Die Schadensmeldung muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Gepäcks schriftlich erfolgen.

Insolvenz der Fluggesellschaft

Wird eine Fluggesellschaft insolvent, haben Fluggäste oft nur geringe Chancen, den Ticketpreis vollständig zurückzuerhalten.

Anders als Reiseveranstalter müssen Fluggesellschaften keine Insolvenzabsicherung vorweisen. Betroffene können ihre Forderungen daher meist nur im Insolvenzverfahren anmelden.

Ansprüche geltend machen

Wenden Sie sich an die ausführende Fluggesellschaft.

Achtung: Das ist nicht immer jene Airline, bei der Sie das Ticket gekauft haben.

Buchung über Online-Plattformen

Achten Sie darauf, dass Ihre Reise mit einer durchgehenden Buchungsnummer (PNR) gebucht wurde.

Fehlt eine einheitliche Buchungsnummer, kann es sich um getrennte Einzelbuchungen verschiedener Airlines handeln. Dadurch können Ansprüche auf Ersatzbeförderung oder Entschädigung verloren gehen.

Unser Rat: Buchen Sie möglichst direkt bei der Fluggesellschaft. Das erspart oft hohe Vermittlungsgebühren und erleichtert die Durchsetzung Ihrer Rechte im Beschwerdefall.

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