Pension berechnen
So funktioniert das Pensionskonto – und so wird Ihre spätere Pension aus Ihrem Einkommen berechnet.
Viele Frauen mit Kindern arbeiten mehrere Jahre in Teilzeit. Im Durchschnitt dauert diese Phase rund zehn Jahre.
Das hat Folgen für die spätere Pension: Je länger Sie Teilzeit arbeiten und je niedriger Ihr Einkommen ist, desto geringer fällt in der Regel Ihre Pension aus.
Sie können jedoch einiges tun, um Ihre Pensionsansprüche zu verbessern.
Arbeiten Sie während der Kindererziehungszeit, verbessert das Ihre spätere Pension.
Ihr Erwerbseinkommen wird zur Beitragsgrundlage für die Kindererziehungszeiten dazugerechnet. Dadurch erhöht sich die Gutschrift auf Ihrem Pensionskonto.
Wichtig
Informieren Sie sich vorab, wie viel Sie während der Elternkarenz oder während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld dazuverdienen dürfen.
Je höher Ihr Einkommen, desto höher sind in der Regel auch Ihre Pensionsansprüche.
Prüfen Sie daher, ob Sie Ihre Arbeitszeit erhöhen können. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder lassen Sie sich von Ihrem Betriebsratätin unterstützen.
Gut zu wissen
Arbeiten Sie Teilzeit, haben Sie das Recht, über freie Stellen mit einem höheren Arbeitszeitausmaß im Unternehmen informiert zu werden.
Sie können Ihre Elternteilzeit einmal ändern.
Dadurch lässt sich eine längere Arbeitszeit unter Umständen besser mit der Betreuung Ihres Kindes vereinbaren.
Nicht immer ist eine Stundenreduktion notwendig.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Arbeitszeit auch anders verteilen – zum Beispiel mit einem späteren Arbeitsbeginn, damit Sie Ihr Kind in den Kindergarten bringen können.
Diese Möglichkeit sehen das Mutterschutzgesetz und das Väter-Karenzgesetz vor.
Sprechen Sie mit Ihrem Partner über eine faire Aufteilung der Betreuung.
Unter bestimmten Voraussetzungen können beide Elternteile gleichzeitig Elternteilzeit in Anspruch nehmen. Prüfen Sie, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Sie können Schul- und Studienzeiten nachkaufen und dadurch Ihre Versicherungszeiten erhöhen.
Nachgekauft werden können:
Stellen Sie den Antrag im Jahr 2026, kostet ein Versicherungsmonat 1.580,04 Euro.
Unser Tipp
Lassen Sie vor einem Nachkauf berechnen, ob sich dieser für Sie auszahlt. Die Pensionsversicherung bietet diese Berechnung an.
Betreuen Sie überwiegend die gemeinsamen Kinder und ist Ihr Partner erwerbstätig, können Sie freiwillig ein Pensionssplitting vereinbaren.
Dabei wird ein Teil der jährlichen Pensionsgutschrift Ihres Partner auf Ihr Pensionskonto übertragen.
Frist
Beantragen Sie das Pensionssplitting spätestens bis zum vollendeten 10. Lebensjahr Ihres Kindes bei der Pensionsversicherung.
Wenn Sie finanziellen Spielraum haben, können Sie freiwillig zusätzlich in die gesetzliche Pensionsversicherung einzahlen.
Dadurch erwerben Sie einen zusätzlichen Pensionsbestandteil – den sogenannten besonderen Steigerungsbetrag.
Im Jahr 2026 können Sie höchstens 13.860 Euro einzahlen.
Pflegen Sie eine nahe Angehörige oder Ihr behindertes Kind und reduzieren deshalb Ihre Arbeitszeit oder geben Ihre Erwerbstätigkeit auf, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos selbst- oder weiterversichern.
Dadurch entstehen Ihnen keine Nachteile bei Ihrer Pension.
Das Pensionsalter ist kein Kündigungsgrund
Das Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters allein rechtfertigt keine Kündigung.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Kündigung von Frauen aus diesem Grund eine unzulässige Geschlechterdiskriminierung ist.
Wichtig
Wird Ihnen trotzdem gekündigt, wenden Sie sich sofort an die Arbeiterkammer.
Für eine Anfechtung bleibt nur 14 Tage Zeit.
Arbeiten Sie über das Regelpensionsalter hinaus weiter, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Bei einem späteren Pensionsantritt erhalten Sie einen jährlichen Bonus von 5,1 Prozent auf Ihr Pensionskonto. Außerdem zahlen Sie nur den halben Pensionsversicherungsbeitrag.
Das Regelpensionsalter für Frauen wird schrittweise auf 65 Jahre angehoben.
| Frauen geboren von - bis | Regelpensionsalter |
|---|---|
| Bis 31.12.1963 | 60 Jahre |
| 01.01.1964 – 30.06.1964 | 60 Jahre und 6 Monate |
| 01.07.1964 – 31.12.1964 | 61 Jahre |
| 01.01.1965 – 30.06.1965 | 61 Jahre und 6 Monate |
| 01.07.1965 – 31.12.1965 | 62 Jahre |
| 01.01.1966 – 30.06.1966 | 62 Jahre und 6 Monate |
| 01.07.1966 – 31.12.1966 | 63 Jahre |
| 01.01.1967 – 30.06.1967 | 63 Jahre und 6 Monate |
| 01.07.1967 – 31.12.1967 | 64 Jahre |
| 01.01.1968 – 30.06.1968 | 64 Jahre und 6 Monate |
| Ab 01.07.1968 | 65 Jahre |
Mit dem AK Pensionsrechner können Sie berechnen, wie hoch Ihre voraussichtliche Pension sein wird.
Telefonische Auskunft
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