Seitenansicht einer attraktiven, nachdenklichen Frau
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So verbessern Sie Ihre Pension

Viele Frauen mit Kindern arbeiten mehrere Jahre in Teilzeit. Im Durchschnitt dauert diese Phase rund zehn Jahre.

Das hat Folgen für die spätere Pension: Je länger Sie Teilzeit arbeiten und je niedriger Ihr Einkommen ist, desto geringer fällt in der Regel Ihre Pension aus.

Sie können jedoch einiges tun, um Ihre Pensionsansprüche zu verbessern.

Während der Kindererziehungszeit arbeiten

Arbeiten Sie während der Kindererziehungszeit, verbessert das Ihre spätere Pension.

Ihr Erwerbseinkommen wird zur Beitragsgrundlage für die Kindererziehungszeiten dazugerechnet. Dadurch erhöht sich die Gutschrift auf Ihrem Pensionskonto.

Wichtig

Informieren Sie sich vorab, wie viel Sie während der Elternkarenz oder während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld dazuverdienen dürfen.

Arbeitszeit erhöhen

Je höher Ihr Einkommen, desto höher sind in der Regel auch Ihre Pensionsansprüche.

Prüfen Sie daher, ob Sie Ihre Arbeitszeit erhöhen können. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder lassen Sie sich von Ihrem Betriebsratätin unterstützen.

Gut zu wissen

Arbeiten Sie Teilzeit, haben Sie das Recht, über freie Stellen mit einem höheren Arbeitszeitausmaß im Unternehmen informiert zu werden.

Elternteilzeit ändern

Sie können Ihre Elternteilzeit einmal ändern.

Dadurch lässt sich eine längere Arbeitszeit unter Umständen besser mit der Betreuung Ihres Kindes vereinbaren.

Arbeitszeit anders verteilen

Nicht immer ist eine Stundenreduktion notwendig.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Arbeitszeit auch anders verteilen – zum Beispiel mit einem späteren Arbeitsbeginn, damit Sie Ihr Kind in den Kindergarten bringen können.

Diese Möglichkeit sehen das Mutterschutzgesetz und das Väter-Karenzgesetz vor.

Kinderbetreuung partnerschaftlich aufteilen

Sprechen Sie mit Ihrem Partner über eine faire Aufteilung der Betreuung.

Unter bestimmten Voraussetzungen können beide Elternteile gleichzeitig Elternteilzeit in Anspruch nehmen. Prüfen Sie, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Schul- und Studienzeiten nachkaufen

Sie können Schul- und Studienzeiten nachkaufen und dadurch Ihre Versicherungszeiten erhöhen.

Nachgekauft werden können:

  • bis zu 24 Monate einer mittleren Schule
  • bis zu 36 Monate einer höheren Schule
  • bis zu 72 Monate eines Hochschulstudiums

Stellen Sie den Antrag im Jahr 2026, kostet ein Versicherungsmonat 1.580,04 Euro.

Unser Tipp

Lassen Sie vor einem Nachkauf berechnen, ob sich dieser für Sie auszahlt. Die Pensionsversicherung bietet diese Berechnung an.

Pensionssplitting nutzen

Betreuen Sie überwiegend die gemeinsamen Kinder und ist Ihr Partner erwerbstätig, können Sie freiwillig ein Pensionssplitting vereinbaren.

Dabei wird ein Teil der jährlichen Pensionsgutschrift Ihres Partner auf Ihr Pensionskonto übertragen.

Das gilt

  • Es können höchstens 50 Prozent der Pensionsgutschrift übertragen werden.
  • Die jährliche Höchstbeitragsgrundlage darf dadurch nicht überschritten werden.

Frist

Beantragen Sie das Pensionssplitting spätestens bis zum vollendeten 10. Lebensjahr Ihres Kindes bei der Pensionsversicherung.

Freiwillige Höherversicherung

Wenn Sie finanziellen Spielraum haben, können Sie freiwillig zusätzlich in die gesetzliche Pensionsversicherung einzahlen.

Dadurch erwerben Sie einen zusätzlichen Pensionsbestandteil – den sogenannten besonderen Steigerungsbetrag.

Im Jahr 2026 können Sie höchstens 13.860 Euro einzahlen.

Ihre Vorteile

  • Auszahlung 14-mal jährlich
  • jährliche Anpassung an die Inflation
  • 75 Prozent steuerfrei
  • teilweise Absicherung für Hinterbliebene

Pflege von Angehörigen

Pflegen Sie eine nahe Angehörige oder Ihr behindertes Kind und reduzieren deshalb Ihre Arbeitszeit oder geben Ihre Erwerbstätigkeit auf, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos selbst- oder weiterversichern.

Dadurch entstehen Ihnen keine Nachteile bei Ihrer Pension.

Das sollten Sie zum Pensionsantritt wissen

Das Pensionsalter ist kein Kündigungsgrund

Das Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters allein rechtfertigt keine Kündigung.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Kündigung von Frauen aus diesem Grund eine unzulässige Geschlechterdiskriminierung ist.

Wichtig

Wird Ihnen trotzdem gekündigt, wenden Sie sich sofort an die Arbeiterkammer.

Für eine Anfechtung bleibt nur 14 Tage Zeit.

Länger arbeiten

Arbeiten Sie über das Regelpensionsalter hinaus weiter, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie beziehen bereits Ihre Alterspension und arbeiten weiter.
  • Sie verschieben Ihren Pensionsantritt.

Bei einem späteren Pensionsantritt erhalten Sie einen jährlichen Bonus von 5,1 Prozent auf Ihr Pensionskonto. Außerdem zahlen Sie nur den halben Pensionsversicherungsbeitrag.

Regelpensionsalter für Frauen

Das Regelpensionsalter für Frauen wird schrittweise auf 65 Jahre angehoben.

Frauen geboren von - bis Regelpensionsalter
Bis 31.12.196360 Jahre
01.01.1964 – 30.06.196460 Jahre und 6 Monate
01.07.1964 – 31.12.196461 Jahre
01.01.1965 – 30.06.196561 Jahre und 6 Monate
01.07.1965 – 31.12.196562 Jahre
01.01.1966 – 30.06.196662 Jahre und 6 Monate
01.07.1966 – 31.12.196663 Jahre
01.01.1967 – 30.06.196763 Jahre und 6 Monate
01.07.1967 – 31.12.196764 Jahre
01.01.1968 – 30.06.196864 Jahre und 6 Monate
Ab 01.07.196865 Jahre

Pensionshöhe berechnen

Mit dem AK Pensionsrechner können Sie berechnen, wie hoch Ihre voraussichtliche Pension sein wird.

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+43 1 501 65 1201

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