Was bringt Ihnen die Anrechnung von Kindererziehungszeiten?
Wenn Sie Ihr Kind überwiegend erziehen, werden Ihnen die ersten vier Lebensjahre Ihres Kindes für die Pension angerechnet. Für diese Zeit erhalten Sie eine Pensionskontogutschrift, auch wenn Sie in dieser Zeit gar nicht oder nur wenig arbeiten.So viel bringt Ihnen die Kindererziehungszeit
Für jeden Monat der Kindererziehungszeit erhalten Sie im Jahr 2026 eine Pensionskontogutschrift von 43,93 Euro.
- Pro Monat: 43,93 Euro
- Pro Jahr: 527,17 Euro
- Für vier Jahre insgesamt: 2.108,67 Euro
Um auszurechnen, wie stark sich Ihre monatliche Pension dadurch erhöht, wird die gesamte Gutschrift durch 14 geteilt. Vier Jahre Kindererziehungszeit erhöhen Ihre monatliche Pension daher um 150,62 Euro.
Wie wird die Pensionsgutschrift berechnet?
Die Höhe der Pensionsgutschrift richtet sich nach einer Beitragsgrundlage. Das ist ein gesetzlich festgelegter Betrag, auf dessen Grundlage Ihre Pensionsansprüche berechnet werden.
Die Beitragsgrundlage für Kindererziehungszeiten orientiert sich am Medianeinkommen der Frauen. Das ist jenes Einkommen, das die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen überschreitet und die andere Hälfte unterschreitet.
Im Jahr 2026 beträgt die monatliche Beitragsgrundlage 2.468,01 Euro.
Für Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) gibt es dabei keine eigene Beitragsgrundlage. Deshalb wird die Beitragsgrundlage für einen Vergleich mit einem 14-mal ausbezahlten Gehalt umgerechnet:
2.468,01 Euro × 12 ÷ 14 = 2.115,44 Euro
Was gilt, wenn Sie während der Kindererziehungszeit arbeiten?
Arbeiten Sie während der Kindererziehungszeit, wird Ihr Brutto-Monatseinkommen zur Beitragsgrundlage der Kindererziehungszeit dazugerechnet.
Beispiel: 600 Euro brutto Teilzeiteinkommen
Sie verdienen während der ersten vier Lebensjahre Ihres Kindes 600 Euro brutto pro Monat.
Berechnung:
- 600 Euro + 2.115,44 Euro = 2.715,44 Euro Beitragsgrundlage
- 2.715,44 Euro × 1,78 % = 48,33 Euro Pensionsgutschrift pro Monat
Dabei gilt:
- Das Teilzeitgehalt erhalten Sie in der Regel 14-mal pro Jahr.
- Die Beitragsgrundlage für Kindererziehungszeiten wird nur 12-mal pro Jahr berücksichtigt.
Die jährliche Pensionsgutschrift beträgt in diesem Beispiel:
(600 Euro × 14 × 1,78 %) + (2.468,01 Euro × 12 × 1,78 %) = 676,69 Euro
Weitere Beispiele
| Bruttoeinkommen pro Monat | Beitragsgrundlage Kindererziehungszeit | Pensionsgutschrift pro Jahr | Pensionsgutschrift pro Monat |
|---|---|---|---|
| 1.000,00 Euro | 2.115,44 Euro | 776,37 Euro | 55,45 Euro |
| 1.500,00 Euro | 2.115,44 Euro | 900,97 Euro | 64,35 Euro |
Wichtig: Es gibt keine Mindestpension
In Österreich gibt es keine gesetzliche Mindestpension.
Liegt Ihre Pension unter einer bestimmten Grenze, können Sie eine Ausgleichszulage erhalten. Diese ergänzt Ihre Pension bis zum gesetzlich festgelegten Mindestbetrag.
Im Jahr 2026 gelten folgende Richtwerte:
- Alleinstehende: 1.308,39 Euro pro Monat
- Ehepaare: 2.064,12 Euro pro Monat
Zusätzlich gibt es bei niedrigen Pensionen einen Bonus, dessen Höhe von den erreichten Beitragsjahren abhängt.
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