Tipps für mehr Pension
Verbessern Sie Ihre spätere Pension – mit diesen Möglichkeiten können Sie Pensionslücken ausgleichen und Ihre Ansprüche erhöhen.
Für jeden Monat der Kindererziehungszeit erhalten Sie im Jahr 2026 eine Pensionskontogutschrift von 43,93 Euro.
Um auszurechnen, wie stark sich Ihre monatliche Pension dadurch erhöht, wird die gesamte Gutschrift durch 14 geteilt. Vier Jahre Kindererziehungszeit erhöhen Ihre monatliche Pension daher um 150,62 Euro.
Die Höhe der Pensionsgutschrift richtet sich nach einer Beitragsgrundlage. Das ist ein gesetzlich festgelegter Betrag, auf dessen Grundlage Ihre Pensionsansprüche berechnet werden.
Die Beitragsgrundlage für Kindererziehungszeiten orientiert sich am Medianeinkommen der Frauen. Das ist jenes Einkommen, das die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen überschreitet und die andere Hälfte unterschreitet.
Im Jahr 2026 beträgt die monatliche Beitragsgrundlage 2.468,01 Euro.
Für Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) gibt es dabei keine eigene Beitragsgrundlage. Deshalb wird die Beitragsgrundlage für einen Vergleich mit einem 14-mal ausbezahlten Gehalt umgerechnet:
2.468,01 Euro × 12 ÷ 14 = 2.115,44 Euro
Arbeiten Sie während der Kindererziehungszeit, wird Ihr Brutto-Monatseinkommen zur Beitragsgrundlage der Kindererziehungszeit dazugerechnet.
Sie verdienen während der ersten vier Lebensjahre Ihres Kindes 600 Euro brutto pro Monat.
Berechnung:
Dabei gilt:
Die jährliche Pensionsgutschrift beträgt in diesem Beispiel:
(600 Euro × 14 × 1,78 %) + (2.468,01 Euro × 12 × 1,78 %) = 676,69 Euro
| Bruttoeinkommen pro Monat | Beitragsgrundlage Kindererziehungszeit | Pensionsgutschrift pro Jahr | Pensionsgutschrift pro Monat |
|---|---|---|---|
| 1.000,00 Euro | 2.115,44 Euro | 776,37 Euro | 55,45 Euro |
| 1.500,00 Euro | 2.115,44 Euro | 900,97 Euro | 64,35 Euro |
In Österreich gibt es keine gesetzliche Mindestpension.
Liegt Ihre Pension unter einer bestimmten Grenze, können Sie eine Ausgleichszulage erhalten. Diese ergänzt Ihre Pension bis zum gesetzlich festgelegten Mindestbetrag.
Im Jahr 2026 gelten folgende Richtwerte:
Zusätzlich gibt es bei niedrigen Pensionen einen Bonus, dessen Höhe von den erreichten Beitragsjahren abhängt.
Telefonische Auskunft
Montag bis Freitag, 8 -15:45 Uhr
+43 1 501 65 1201
© 2026 AK Wien | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65