AK Mit­glied­schaft

Wo bin ich Mitglied

Als ArbeitnehmerIn sind Sie in jenem Bundesland Arbeiterkammermitglied, in dem sich Ihr Arbeitsort befindet. Falls Sie arbeitslos sind, richtet sich Ihre AK Mitgliedschaft nach Ihrem Wohnort.

Die Gesamtzahl der Mitglieder der AK Wien beläuft sich auf rund 914.000. Die Arbeiterkammern vertreten auch die Interessen der Pensionisten. Grundsätzlich gehören alle ArbeitnehmerInnen der AK an, ebenso Arbeitslose im Anschluss an ein Arbeitsverhältnis für die Dauer von einem Jahr oder eines längeren Bezuges einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. AK-Mitglieder sind auch Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte, Karenzierte und Präsenz- und Zivildiener. Per Gesetz sind einige Beschäftigungsgruppen von der AK-Mitgliedschaft ausgenommen. Dies sind z.B. öffentlich Beschäftigte in der Hoheitsverwaltung und in der Land- und Forstwirtschaft, FreiberuflerInnen und leitende Angestellte.

Gesetzliche Mitgliedschaft

Der Gesetzgeber hat eine „gesetzliche Mitgliedschaft“ vorgesehen. Freiwilliger Beitritt oder Austritt sind gesetzlich nicht vorgesehen und daher nicht möglich. Der Beitritt erfolgt automatisch und ohne Aufwand für den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin.

Mitbestimmung

Die AK bietet nicht nur Beratung und Rechtsvertretung, sie vertritt ihre Mitglieder auch gegenüber Politik und Wirtschaft. Wofür sie sich konkret einsetzen soll, bestimmen die AK Mitglieder: Alle fünf Jahre können sie das „Arbeitnehmerparlament“ in der AK wählen und so die politische Richtung ihrer Vertretung vorgeben. 

AK Beitrag 

Ihr AK Beitrag richtet sich nach dem Einkommen: Monatlich zahlt jedes AK Mitglied 0,5 Prozent des Brutto-Einkommens bis zur Höchstbemessungsgrundlage in der Sozialversicherung. Der Beitrag wird mit der Sozialversicherung abgezogen und wirkt daher steuermindernd. 

  • Der AK Beitrag bei einem mittleren Einkommen beträgt rund 10 Euro netto im Monat.
  • Der maximale AK Beitrag beträgt rund 17 Euro netto im Monat.

Vom AK Beitrag befreit sind österreichweit rund 20 % der ArbeitnehmerInnen: Wer Krankengeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Kinderbetreuungsgeld bekommt, viele geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge, KrankenpflegeschülerInnen, Präsenzdiener und Zivildiener.

Kontakt

Kontakt

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Prinz Eugenstraße 20-22
1040 Wien

Telefon: +43 1 50165-0

- erreichbar mit der Linie D -