Abfertigungsbeiträge zusammenlegen
Gewinnen Sie mehr Übersicht über Ihre Abfertigungsansprüche! So funktioniert die Zusammenlegung
Errechnen Sie in nur wenigen kurzen Schritten Ihren persönlichen Abfertigungsanspruch, und zwar unabhängig davon, ob Ihr Dienstverhältnis dem alten oder neuen Abfertigungsrecht unterliegt.
Dienstverhältnisse, die bereits vor dem 1.1.2003 abgeschlossen wurden,
unterliegen dem alten Abfertigungsrecht.
Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis nach dem 31.12.2002 begonnen hat
beziehungsweise die mit ihrem Dienstgeber einen entsprechenden Übertritt
vereinbart haben, unterliegen dem neuen Abfertigungsrecht.
Stellen Sie mit Hilfe unseres Abfertigungsrechners auch rechnerische Vergleiche zwischen den beiden Abfertigungssystemen an.
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