Bitte lesen Sie sich die wichtigsten Fragen und Antworten zum AK Altbau-Mietencheck zuerst durch. Halten Sie auch Ihren Mietvertrag bereit, der für den AK Altbau-Mietencheck hochgeladen werden muss. Das komplizierte Mietrecht hat zur Folge, dass wir den AK Altbau-Mietencheck nur für Altbau-Mieter:innen anbieten können. Für andere Wohnprobleme nutzen Sie bitte unsere telefonische Wohnrechtsberatung und die Informationen und Ratgeber auf unserer Webseite.
Damit alle Daten auch technisch sicher übertragen werden können ist eine Registrierung erforderlich.
Die Wohnung muss im Altbau sein – und Altbau heißt in diesem Fall, dass die Wohnung vor 1945 erbaut wurde. Nachträgliche Zu- und Aufbauten oder auch nachträgliche Dachgeschoßausbauten in alten Häusern fallen aber nicht unter den Richtwertmietzins. Infos zum Richtwertzins finden Sie hier.
Für gut ausgestattete Wohnungen, die größer als 130 Quadratmeter sind, gilt auch im Altbau das Richtwertsystem im Regelfall nicht.
Genossenschaftswohnungen und Wohnungen, die in Ein- und Zweifamilienhäusern gelegen sind, fallen generell nicht unter das Richtwertsystem.
Wenn Sie nicht alleine als Hauptmieter:in im Mietvertrag stehen, benötigen wir zur Führung des Verfahrens vor der Schlichtungsstelle auch die Zustimmung aller anderen Hauptmieter:innen Ihrer Wohnung. Das ist etwa dann der Fall, wenn Sie in einer Wohn- oder Lebensgemeinschaft wohnen, und der Vertrag mit mehreren Personen als gemeinsame Hauptmieter:innen abgeschlossen wurde.
Wir fordern die zu viel verlangte Miete rückwirkend ein. Bei befristeten Mietverträgen können wir jedenfalls bis zu 6 Monate nach Ende Ihres Mietverhältnisses das Verfahren für Sie beginnen.
Beim AK Altbau-Mietencheck gibt es kein Risiko für Sie!
Es fallen keine extra Kosten an. Wenn wir Geld für Sie erstreiten, bekommen Sie die gesamte Summe zurück – inklusive Zinsen.
Und Sie zahlen dann weniger Miete, wenn Sie noch dort wohnen.
Sollten wir das Verfahren verlieren, übernehmen wir sämtliche Verfahrenskosten: die Gerichts-, Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten.
Mit dem AK Altbau-Mietencheck erhalten Sie den gesamten Betrag, den Ihre Vermieter:innen zurückzahlen müssen – nicht wie bei privaten Angeboten von Prozessfinanzierungen, wo Sie eine Erfolgsprovision zahlen müssen..
Haben Sie Fragen zum Altbau-Mietencheck?
Kontaktieren Sie uns!
Telefonnummer: +43 1 501 65 1343
Montag - Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
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Kontaktieren Sie uns über die Hotline +43 1 50165 1343. Wir suchen mit Ihnen eine individuelle Lösung.
FAQ
Antworten auf Fragen zum Mietencheck finden Sie hier.
Im Mietrecht ist ein Altbau jedes Gebäude, das vor 1945 errichtet wurde. Wiener Altbauten haben meistens ein sehr charakteristisches Aussehen. Die Fassade ist oft verziert. Die Räume sind höher als bei Neubauten und oft sind Holzkastenfenster eingebaut. Es gibt in alten Gebäuden aber auch Wohnungen, die nachträglich neu gebaut wurden. Bei neu gebauten Wohnungen in alten Gebäuden gilt der Richtwertmietzins nicht, dort können wir kein Verfahren führen. Alte Wohnungen, die neu saniert wurden, fallen aber in der Regel unter den Richtwertmietzins.
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