
Renate Anderl: Hitzeschutzverordnung war dringend notwendig
Die Arbeiterkammer begrüßt die neu vorgestellte Hitzeschutzverordnung, nach der ab Hitzewarnstufe 2 (ab 30 Grad gefühlter Temperatur) Schutzmaßnahmen für Beschäftigte im Freien verpflichtend sind.
Meilenstein für den Schutz der Arbeitnehmer:innen
AK Präsidentin Renate Anderl: „Die neue Hitzeschutzverordnung ist ein Meilenstein im Arbeitnehmer:innenschutz. Bislang gab es keinerlei verpflichtende Schutzmaßnahmen für Arbeit im Freien bei großer Hitze. Mit der Verordnung werden endlich bessere Arbeitsbedingungen geschaffen – ein Anliegen, für das sich auch die AK seit Jahren einsetzt.“
Abschließend betont Anderl, dass Hitzeschutz nicht nur wichtig für die Beschäftigten ist, sondern auch das Gesundheitssystem und damit das öffentliche Budget entlastet.
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