Zwischenparken von Arbeitskräften: AK fordert Kostenbeteiligung der Firmen
Während viele die Praxis des „Zwischenparkens“ als notwendig verteidigen, „zeigen zahlreiche Beispiele, dass das „Zwischenparken“ längst nicht nur in saisonalen Ausnahmefällen genutzt wird“, sagt Ines Stilling, Bereichsleiterin Soziales der AK Wien.
Einsatz auch bei kurzfristigen Auftragsschwankungen
Das Zwischenparken betrifft nicht nur Berghütten oder Kulturbetriebe mit klaren Saisonspitzen. „In der Praxis wird das System vielfach auch tageweise genutzt – etwa in der Gastronomie bei Schlechtwettertagen im Sommer, wenn kurzfristig weniger Personal benötigt wird“, sagt Stilling.
Auch Leiharbeitsfirmen greifen regelmäßig darauf zurück: Nach Ende eines Auftrags wird das Dienstverhältnis einvernehmlich beendet, die Beschäftigten melden sich beim AMS arbeitslos und werden erst mit dem nächsten Auftrag wieder eingestellt. Ähnlich verhält es sich bei kurzfristigen Bauarbeiten in Geschäftslokalen oder bei anderen Auftragslücken – immer wieder werden Dienstverhältnisse gelöst und später erneut aufgenommen.
Hohe Kosten für die Allgemeinheit
Diese Praxis verursacht laut Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) jährlich Kosten von bis zu 700 Millionen Euro, die zur Gänze von der Allgemeinheit getragen werden.
Forderung nach fairerer Kostenverteilung
Das derzeitige System lädt dazu ein, Beschäftigte bei jeder kleinen Auftragslücke oder kurzfristigen Flaute auf Kosten der Allgemeinheit beim AMS „zwischenzuparken“. „Das ist weder fair noch nachhaltig. Unternehmen, die diese Möglichkeit regelmäßig nutzen, müssen sich an den Kosten beteiligen. Nur so kann verhindert werden, dass die Last einseitig auf die Allgemeinheit abgewälzt wird“, so Stilling.
Reformvorschläge zur Systemanpassung
Die Arbeiterkammer fordert eine Reform des Systems: Modelle zur gerechten Beteiligung von Unternehmen - an den Kosten, die sie in der Arbeitslosenversicherung verursachen - können treffsicher ausgestaltet werden, durch eine Auflösungsabgabe oder indem das Verhalten der letzten Jahre als Beurteilungsgrundlage herangezogen wird. „Unternehmen sollen die Kosten, die sie tatsächlich (überdurchschnittlich) verursachen, tragen. Nur so kann das System fair und zukunftsfähig gestaltet werden“, sagt Stilling.
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