AK setzt Recht durch: Wienerin erhält Job zurück und 9.000 Euro
Eine Wienerin arbeitete drei Monate lang in einem neuen Job, der zur Probe befristet und danach standardmäßig in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergehen sollte. Sie bekam bereits den Dienstplan für das nächste Monat. Doch dann wurde sie schwanger und plötzlich war von einem unbefristeten Job keine Rede mehr. Die AK holte für die Wienerin 9.000 Euro Entgeltnachzahlung heraus und die Frau bekam ihre Arbeit zurück.
Vom Fixjob zur Absage nach Schwangerschaft
Eigentlich hatte Hannah H.* ein gutes Gefühl bei ihrem neuen Job: Nach einer dreimonatigen Befristung hatte sie bereits den Dienstplan für den nächsten Monat bekommen - also ging sie davon aus, dass ihr befristetes Arbeitsverhältnis auch wie geplant in ein unbefristetes übergehen würde. Und auch privat freute sie sich über eine gute Nachricht: Sie war schwanger. Doch als sie das ihrem Arbeitgeber bekanntgab, wurde ihr überraschend mitgeteilt, dass man ihr Dienstverhältnis nun doch nicht verlängert.
Finanzielle Notlage und keine Chancen am Arbeitsmarkt
Die junge Frau war verzweifelt. Sie hatte bereits ein Kind zu versorgen und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie hing finanziell völlig in der Luft und als Schwangere war sie chancenlos bei der Arbeitssuche. Also wandte sie sich an die Arbeiterkammer.
AK fordert unbefristetes Dienstverhältnis ein
Bianca Fadler, Juristin in der Abteilung Rechtsschutz der AK Wien mit Spezialisierung auf Gleichbehandlungsrecht, handelte sofort. Sie forderte vom Arbeitgeber alle Entgeltansprüche der Frau bis zum Eintritt des Mutterschutzes sowie ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Erfolg vor Gericht: Job und Geld gesichert
Das Recht auf Schutz gegen Diskriminierung setzte die AK Juristin auch vor Gericht erfolgreich durch: Der Arbeitgeber behauptete vergeblich, die Arbeitsleistung der jungen Arbeitnehmerin sei für eine unbefristete Arbeitsstelle mangelhaft gewesen. „Konkrete Vorwürfe oder Probleme konnte der Arbeitgeber aber nicht anführen. Es gab auch keine Verwarnungen oder ein protokolliertes Feedbackgespräch“, so Fadler. Bevor die Richterin ein Urteil fällen musste, lenkte der Arbeitgeber doch noch ein.
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