Wenn Hitze im Job zur Gefahr wird
Die Klimakrise macht extreme Hitze zunehmend zur massiven Belastung für hunderttausende Arbeitnehmer:innen. Die seit Jänner 2026 geltende Hitzeschutzverordnung setzt erste wichtige Schritte, doch eine neue Studie der Medizinischen Universität Wien im Auftrag der AK Wien zeigt: Um gesundheitliche Schäden abzuwenden, reicht der bloße Blick auf das Thermometer nicht aus. Welche Kriterien ausschlaggebend für das Ergreifen von Schutzmaßnahmen notwendig sind, erfahren Sie hier:
Hitze am Arbeitsplatz wird durch den Klimawandel immer häufiger. In Wien gab es 2024 bereits 52 Tage mit über 30 °C. Ab 30 °C steigt das Unfallrisiko um 7 Prozent. Die Hitzeschutzverordnung 2026 ist ein wichtiger Schritt. Eine neue MedUni-Studie im Auftrag der AK zeigt jedoch: Wirksamer Hitzeschutz muss alle Belastungen am Arbeitsplatz berücksichtigen.
Die Hitzeschutzverordnung 2026 orientiert sich an den Hitzewarnungen der GeoSphere Austria. Eine neue Studie liefert nun eine praktische Grundlage für Betriebe: Sie zeigt, wie lange bei Hitze sicher gearbeitet werden kann und welche Pausen nötig sind. Dabei werden neben der Temperatur auch Faktoren wie Luftfeuchtigkeit, Sonneneinstrahlung, Kleidung und Arbeitsschwere berücksichtigt. Das Ergebnis: Je körperlich anstrengender die Arbeit, desto kürzer sind bei Hitze die vertretbaren Arbeitszeiten.
Hitze mindert die Leistungsfähigkeit
Hitze beeinträchtigt bereits bei leichter Büro- und Laborarbeit die Konzentration und geistige Leistungsfähigkeit. Besonders betroffen sind anspruchsvolle Denkaufgaben. Bei körperlich schwerer Arbeit sind die Auswirkungen noch deutlich stärker: Bei extremer Hitze können im Freien oft nur noch 15 bis 20 Minuten am Stück gearbeitet werden, bevor längere Pausen notwendig sind.
Forderungen
Um die gesundheitlichen Risiken zu minimieren und den Hitzeschutz wirksam umzusetzen, fordert die AK vier Maßnahmen:
Klare Belastungsgrenzen für „Hitzefrei“ gesetzlich verankern
- Ab welchen Temperaturen in Verbindung mit weiteren Belastungsfaktoren die Arbeit zwingend einzustellen ist.
- Wann zusätzliche bezahlte Entwärmungs-Pausen einzulegen sind.
Indoor-Regelung für Arbeitsräume einführen
Extreme Temperaturen betreffen auch jene, die in Gebäuden arbeiten. Die Arbeitsstättenverordnung muss novelliert werden, um hier verbindliche Belastungsgrenzen einzuführen.
Wissenschaftliche Mess- und Bewertungsinstrumente verpflichtend einsetzen
- Betriebe müssen neben der Lufttemperatur auch noch andere klimatische Parameter und vor allem die Arbeitsbelastung bei der Bewertung miteinbeziehen.
- Arbeitsmedizinische Erkenntnisse auf Basis ganzheitlicher Messungen und moderner Bewertungsmethoden (Feuchtkugel-Globaltemperatur, Predicted Heat Strain, gefühlte Temperatur) sind dabei verpflichtend heranzuziehen.
Bessere Hautkrebsprävention und mehr Kontrollen
- Beschäftigte, die UV-Strahlung ausgesetzt sind, müssen besser präventiv geschützt werden. Weißer Hautkrebs (Plattenepithelkarzinom – Vorstufe aktinische Keratose) ist eine Berufskrankheit mit hoher Dunkelziffer in Österreich.
- Die Arbeitsinspektion muss systematisch kontrollieren, ob Schutzmaßnahmen (Beschattung, geeignete PSA, Einhaltung von Pausen und schlussendlich „Hitzefrei“) auch tatsächlich umgesetzt werden.
Kontakt
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