Ältere Arbeitnehmerin mit Unterlagen im Bürogebäude
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4.3.2026

Teilpension? Schnell prüfen!

Seit 1. Jänner 2026 gibt es die neue Teilpension: Wer bereits einen Pensionsanspruch hat, kann die Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig einen Teil der Pension beziehen. Doch Vorsicht: Wer Gehalt und Pension gleichzeitig bezieht, muss mit Steuernachzahlungen rechnen. Wichtig: Nutzen Sie vorab den neuen AK Teilpensionsrechner, um Ihr Netto-Einkommen und die steuerlichen Folgen genau zu kalkulieren.

Wer in Teilpension gehen kann

Das Modell steht allen offen, die einen Anspruch auf eine Pension erworben haben (z.B. Korridorpension, Langzeitversichertenpension, Schwerarbeitspension oder Alterspension). Voraussetzung ist, dass die Arbeitszeit um mindestens 25 Prozent reduziert wird. Dies muss mit dem/der Dienstgeber:in vereinbart werden. 

So funktioniert die Teilpension

Sie können 25%, 50% oder 75% Ihrer Pension in Anspruch nehmen; für diesen Anteil wird Ihr Pensionskonto „geschlossen“. Der nicht bezogene Pensionsanteil bleibt am Pensionskonto, wächst durch Ihre weitere Erwerbstätigkeit weiter an und erhöht dadurch – selbst bei nur wenigen zusätzlichen Arbeitsjahren mit reduzierter Arbeitszeit – Ihre spätere volle Pension spürbar. Gleichzeitig erhalten Sie das reduzierte Gehalt plus die anteilige Pension. 

Achtung Nachversteuerung

Die Teilpension ist steuerpflichtig. Da die Pensionsversicherung nur die Lohnsteuer für die Pension und der Arbeitgeber nur die Lohnsteuer für das Gehalt berechnet, wird im laufenden Jahr oft zu wenig Steuer abgezogen. Dadurch entstehen bei der verpflichtenden Arbeitnehmer:innenveranlagung (bis 30. Juni des Folgejahres via FinanzOnline) oft Nachzahlungen. 

Vorauszahlung schützt vor Nachzahlung

Um hohe Nachforderungen am Jahresende zu vermeiden, können Sie mit dem Formular E220 beim Finanzamt bereits im laufenden Jahr Vorauszahlungen leisten.  

AK Rechner zeigt das echte Netto

Da das Zusammenspiel aus reduziertem Gehalt und Teilpension komplex ist, hat die AK einen eigenen Rechner entwickelt: Unter teilpensionsrechner.arbeiterkammer.at können Sie mit Daten Ihres Pensionskontos sofort prüfen, wie hoch Ihr Gesamteinkommen und die voraussichtliche Steuernachzahlung ist aber vor allem auch um wie viel sich Ihre Pension erhöht. 

Die AK rät grundsätzlich, vor dem Antritt den AK Teilpensionsrechner zu nutzen und sich bei Unklarheiten von der AK beraten zu lassen. Den Antrag auf Teilpension stellen Sie beim zuständigen Pensionsversicherungsträger (in der Regel die PVA).

Kontakt

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Pressestelle der AK Wien und der Bundesarbeitskammer

Tel. :  +43 1 50165 12565
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E-Mail: presse@akwien.at

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