Keine Kennzeichnung für neue Gentechnik
Die Arbeiterkammer kritisiert die Abstimmung am 17.6.2026 im Europäischen Parlament zur Neuen Gentechnik (NGT) scharf. Während für Saatgut noch eine Kennzeichnungspflicht vorgesehen ist, entfällt diese für Folgeprodukte wie Lebensmittel oder Futtermittel komplett. „Mit der heutigen Entscheidung im Europäischen Parlament ist für Konsument:innen nicht mehr ersichtlich, ob ein Produkt mithilfe Neuer Gentechnik hergestellt wurde – somit wird die Wahlfreiheit massiv eingeschränkt“, sagt Iris Strutzmann, Gentechnik-Expertin der AK Wien.
Zulassung der Patentierbarkeit von NGT-1-Pflanzen
Das Europäische Parlament hat die Patentierbarkeit von sogenannten NGT-1-Pflanzen zugelassen. Das bringt die österreichischen kleinen und mittelständischen Saatgutfirmen unter Druck und gefährdet die Existenz kleiner Saatgut-Züchter. Es droht eine massive Marktkonzentration in den Händen weniger internationaler Konzerne, wie es bereits in den USA Realität ist.
Befürchtete Marktkonzentration und Abhängigkeit
„Wir riskieren hier eine massive Abhängigkeit der Land- und Lebensmittelwirtschaft von internationalen Saatgut-Konzernen“, warnt Strutzmann.
Abkehr von früheren Transparenzforderungen
In der ersten Lesung hatte das Europäische Parlament noch Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Patentverbot gefordert. Mit der Entscheidung am 17.6.2026 hat das Europäische Parlament zentrale Forderungen nach Transparenz und Wahlfreiheit ignoriert.
Forderung nach Kennzeichnung
Die AK fordert weiterhin eine klare Kennzeichnungspflicht und ein Verbot der Patentierbarkeit von NGT-Pflanzen, um die Interessen der Konsument:innen und der österreichischen Lebensmittel- und Landwirtschaft zu schützen.
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