Greenwashing: AK fordert besseren Schutz für Konsument:innen
Die Arbeiterkammer begrüßt die Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Greenwashing und irreführende Nachhaltigkeitsaussagen. Die neuen Regeln schaffen mehr Transparenz bei Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen und stärken die Rechte der Konsument:innen.
Keine Schlupflöcher bei Greenwashing
Kritisch sieht die AK jedoch die geplante Ausnahmeregelung für bereits in Verkehr gebrachte Produkte. Demnach sollen die neuen Bestimmungen nur für Produkte gelten, die ab dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht werden. „Diese Ausnahme ist in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen und würde den Schutz der Konsument:innen deutlich schwächen. In der Praxis können Verbraucher:innen und Verbraucherschutzorganisationen meist gar nicht überprüfen, wann ein Produkt erstmals in Verkehr gebracht wurde. Das schafft Rechtsunsicherheit und macht es deutlich schwieriger, gegen unzulässige Umweltversprechen vorzugehen. Deshalb muss diese Ausnahmeregelung gestrichen werden“, erklärt Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Wien Konsument:innenpolitik.
Auch Online-Verkaufstricks wirksam eindämmen
Nachbesserungsbedarf sieht die AK außerdem beim Schutz vor sogenannten Dark Patterns – manipulativen Design-Tricks auf Websites und in Apps. Der Gesetzesentwurf setzt die entsprechenden EU-Vorgaben nur teilweise um. Aus Sicht der AK sollten daher sämtliche von der EU vorgesehenen Regelungen und Verbote bezüglich manipulativer Online-Gestaltung im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verankert werden. „Jetzt kommt es darauf an, die EU-Vorgaben ohne Abstriche umzusetzen. Nur so lassen sich Greenwashing und manipulative Verkaufstricks wirksam bekämpfen, unfairer Wettbewerb verhindern und Konsument:innen verlässlich schützen“, so Zgubic.
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