Fahrradwerkstatt
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23.9.2026

Gewährleistung und Garantie: Händler:innen müssen Klartext reden

Wie lange hält der Kühlschrank? Wie lange gibt es Software-Updates für das Handy? Welche Rechte haben Konsument:innen, wenn ein Produkt vorzeitig kaputt geht? Ab 27. September 2026 müssen Händler:innen vor dem Kauf über Gewährleistung, Haltbarkeitsgarantien, Reparierbarkeit und Co. informieren – online und im Geschäft. Die AK begrüßt die neuen, strengeren EU-weiten Informationsvorgaben als wichtigen Schritt für langlebigere Produkte und mehr Konsument:innenschutz. 

Was ist neu für Konsument:innen?

Kennzeichnung über freiwillige Hersteller-Haltbarkeitsgarantie 

Die neue „Garan✓“-Kennzeichnung weist auf eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie der Hersteller:innen von mehr als zwei Jahren hin und betrifft die gesamte Ware. Hersteller:innen verpflichten sich damit, die gesamte Ware kostenlos zu reparieren oder auszutauschen, wenn sie nicht entsprechend haltbar ist. Im Geschäft muss die Kennzeichnung auf oder unmittelbar bei der Ware angebracht sein, beim Onlinekauf zusätzlich unmittelbar vor Abschluss der Bestellung angezeigt werden.

Mehr Informationen über Gewährleistung

Es wird stärker auf Transparenz gesetzt. Im Geschäft müssen Händler:innen ausführliche Informationen über die gesetzliche Gewährleistung gut sichtbar, etwa mit einem mindestens A4 großen Plakat bei der Kassa, anbringen.

Umweltfreundliche Lieferungen & Co.

Händler:innen müssen über umweltfreundliche Liefermöglichkeiten, verfügbare Software-Updates, die Reparierbarkeit eines Produkts, etwaige Reparatureinschränkungen sowie verfügbare Ersatzteile informieren.

Freiwillige Garantien reichen nicht

„Wer ein Produkt kauft, soll künftig besser erkennen können, was es verspricht und welche Rechte damit verbunden sind“, sagen die AK Konsument:innenschützer. „Denn wer vor dem Kauf weiß, wie lange ein Gerät voraussichtlich kostenlos repariert oder ersetzt werden kann, kann bewusster einkaufen – und damit nicht nur die Umwelt, sondern auch die eigene Geldbörse schonen.“ Die AK begrüßt die neuen Informationspflichten als wichtigen Schritt zu mehr Transparenz und zu langlebigeren Produkten. „Freiwillige Garantien können jedoch nur ein Teil der Lösung sein. Gerade bei hochpreisigen und grundsätzlich langlebigen Waren wie großen Haushaltsgeräten sind aus Sicht der AK konsumentenfreundlichere Regelungen notwendig, etwa eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist“, so die AK Expert:innen.

Alle Infos finden Sie unter Rechte im Onlinehandel.


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