Dieses Bild teilen über:
In den Caritas-Sozialberatungsstellen werden besorgniserregende Zahlen bestätigt: Zwei Drittel der Menschen, die um Hilfe ansuchen, sind Frauen, fast 20 Prozent sind Alleinerzieherinnen. Welchen Stellenwert die Gesellschaft Sorge- und Erwerbsarbeit gibt, entscheidet auch darüber, ob Frauenarmut verhindert werden kann. AK Präsidentin Renate Anderl und Caritas Österreich Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler legten dar, was getan werden muss, um Frauen und Kindern die gute Zukunft zu sichern, die sie verdienen:
Armut ist kein Schicksal, Armut ist die Folge ungerechter Strukturen. Diese Ungerechtigkeit wollen weder Arbeiterkammer noch Caritas hinnehmen. Weil Frauen und Kinder eine gute Zukunft verdienen und weil das Geschlecht nicht das Armutsrisiko bestimmen darf.
Für AK und Caritas ist klar: wir fordern von der Politik Reformen zur Armutsbekämpfung und gezielte Reformen, die Frauen entlasten und zu einer gerechteren Gesellschaft beitragen.
Die Caritas fordert dahingehend die Anerkennung von Care-Arbeit, den Ausbau der institutionalisierten Care-Möglichkeiten - von Kindergarten bis Pflege-Einrichtungen – und höhere Gehälter in frauenspezifischen Berufen.
Die Arbeiterkammer fordert die zügige Umsetzung der EU-Lohntransparenz-Richtlinie, damit Frauen nicht mehr durch die Finger schauen. Frauen verdienen in Österreich um 18,4 Prozent weniger als Männer – pro Stunde! Dabei sind zwei Drittel des Gender Pay Gaps nicht durch strukturelle Benachteiligung erklärbar. Die Vermutung liegt nahe: Es handelt sich um Lohndiskriminierung! Mangelnde Lohntransparenz fördert Lohndiskriminierung: Wenn der Lohn ein Tabu und kein klares Bewertungssystem etabliert ist, dann ist die Festlegung von Löhnen ein undurchsichtiger Graubereich.
Bis strukturelle Änderungen greifen, brauchen armutsbetroffene Frauen in akuten Notlagen rasche Unterstützung. Einmal mehr erhebt die Caritas deshalb Forderungen für einen armutsfesten Sozialstaat.
Frauen erledigen in Österreich ca. zwei Drittel der unbezahlten Arbeit. Sie leisten täglich fast 2 Stunden mehr unbezahlte Arbeit als Männer. Weil auch das Arbeitslosengeld anhand vorheriger Erwerbseinkommen berechnet wird, wirkt sich die Ungleichheit auch hier weiter aus. Der durchschnittliche Arbeitslosengeld-Tagsatz lag 2023 bei Frauen fast 7 Euro unter jenem der Männer. Frauen beziehen in Österreich rund 40 Prozent weniger Pension – das sind monatlich fast 930 Euro.
Caritas-Österreich-Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler: „Die Ungleichheiten verringern sich, aber es geht viel zu langsam. Wir brauchen echte Gleichstellung und ein Ende der Gender Gaps!“ Die Kernforderungen gegen Gender Gaps und für eine echte Gleichstellung sind laut Caritas-Präsidentin die Anerkennung von Care-Arbeit, der Ausbau der institutionalisierten Care-Möglichkeiten und höhere Gehälter in frauenspezifischen Berufen.
Bis strukturelle Änderungen greifen, brauchen armutsbetroffene Frauen in akuten Notlagen rasche Unterstützung.
Tödtling-Musenbichler: „Die Krisen der vergangenen Jahre haben tiefe Spuren hinterlassen. Steigende Mieten, horrende Energiepreise und hohe Inflationsraten setzen Armutsbetroffenen stark zu. Die kommende Bundesregierung muss jetzt eine Reform der Sozialhilfe in Angriff nehmen. Wir brauchen eine echte Grundsicherung mit einheitlichen Kinderrichtsätzen und mit Mindeststandards anstelle von Deckelungen, damit Betroffene aus der Armutsspirale kommen können.“
Als weitere Maßnahmen, die insbesondere für armutsbetroffenen Frauen wichtige Erleichterungen bringen würden, benennt die Caritas die Erhöhung der Ausgleichszulage sowie eine Unterhaltsgarantie für alle Kinder.
Frauen verdienen in Österreich um 18,4 Prozent weniger als Männer – pro Stunde! (Gemessen an Bruttostundenlöhnen in der Privatwirtschaft.) Der EU-Durchschnitt liegt bei ca. 13 Prozent. Österreich ist im EU-Vergleich an vorletzter Stelle. Zwei Drittel des Einkommensunterschiedes sind nicht durch strukturelle Benachteiligungen wie schlechtbezahlte Branchen, schlechtere Aufstiegschancen oder die einseitige Übernahme unbezahlter Kinderbetreuung zu erklären, sondern sind höchstwahrscheinlich Lohndiskriminierung.
Pressestelle der AK Wien und der Bundesarbeitskammer
Tel. : +43 1 50165 12565
Fax. : +43 1 50165 12209
E-Mail: presse@akwien.at
- nur für Journalist:innen -
© 2024 AK Wien | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65