Pflichtpraktikum
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Ferialjob, Praktikum? Die AK Wien kontrolliert deine Abrechnung!

Hast du diesen Sommer zum ersten Mal gearbeitet? Kennst du deine Rechte und weißt du, wieviel Geld dir zusteht? 

Damit du alles bekommst, was du verdient hast, bietet dir die Arbeiterkammer Wien diesen Herbst Beratung und Hilfe an. Wir schauen uns die Abrechnung von deinem Praktikum oder Ferialjob ganz genau an und kümmern uns darum, dass alles gerecht zugeht.

Schnell prüfen lassen!

 Komm möglichst schnell zu uns, um deine Abrechnung prüfen zu lassen! Oft gelten nämlich sehr kurze Verfallsfristen. Das heißt, wenn du nicht gleich was machst, wäre das Geld dahin.
Hol dir deinen Beratungstermin!

Tipp

Lass das bei deiner AK in deinem Bundesland überprüfen. Hotline für Wien: +43 1 501 65 – 1201 oder über das Kontaktformular Arbeitsrecht.

Du möchtest mehr arbeitsrechtliches Hintergrundwissen? Wir haben für dich fünf häufige Fragen und Antworten zu Ferialjob und Praktikum zusammengestellt.

Was ist der Unterschied zwischen Ferialjob und Praktikum?


Ein Ferialjob ist immer ein normales Arbeitsverhältnis. Das machst du, wenn du in den Ferien einfach nur Geld verdienen willst. Ein Pflichtpraktikum hingegen dient der Ausbildung in Schule oder Studium. 

Wie viel Entgelt musst du bekommen?

Bei einem Ferialjob musst du nach Kollektivvertrag bezahlt werden und solltest daher mindestens 1.500 Euro für Vollzeit verdienen. Ein Pflichtpraktikum hingegen dient der Ausbildung in Schule oder Studium. Die Bezahlung kann daher niedriger sein. 

Welche Ansprüche hast du sonst?

Bei einem Ferialjob stehen dir jedenfalls 2 Urlaubstage pro Monat zu. Meistens bekommst du auch einen Anteil an Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Außerdem bist du unfall-, arbeitslosen-, pensions- und krankenversichert. Bei einem Pflichtpraktikum bist du nur dann vollversichert, wenn du mehr als geringfügig verdienst. Ob du die 2 Urlaubstage pro Monat sowie anteilig Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommst, ist im Einzelfall zu prüfen. 

Welche Arbeitszeiten sind erlaubt?

Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, darfst du maximal 8 Stunden am Tag und 40 pro Woche arbeiten. 

Wurde richtig abgerechnet?

Lass das bei deiner AK in deinem Bundesland überprüfen. Hotline für Wien: +43 1 501 65 – 1201 oder über das Kontaktformular Arbeitsrecht.

Kontakt

Kontakt

Pressestelle der AK Wien und der Bundesarbeitskammer

Tel. :  +43 1 50165 12565
Fax. : +43 1 50165 12209 
E-Mail: presse@akwien.at

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