Pflichtpraktikum
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Ferialjob, Praktikum? Die AK Wien kontrolliert deine Abrechnung

„Viele junge Menschen steigen erstmals durch ein Praktikum oder einen Ferialjob ins Erwerbsleben ein“, sagt Bianca Schrittwieser, Leiterin der Arbeitsrechtberatung der AK Wien. „Viele kennen ihre Rechte nicht. Darum wollen wir einen Beratungsschwerpunkt für die Abrechnung von Praktika und Ferialjobs im Herbst setzen. Wir fordern alle jungen Menschen auf, ihre Abrechnung möglichst schnell prüfen zu lassen, weil sehr kurze Verfallsfristen gelten.“

Tipp

Lass das bei deiner AK in deinem Bundesland überprüfen. Hotline für Wien: +43 1 501 65 – 1201 oder über das Kontaktformular Arbeitsrecht.

Fünf Fragen zu Ferialjob und Praktikum:

Was ist der Unterschied zwischen Ferialjob und Praktikum?

Ein Ferialjob ist immer ein normales Arbeitsverhältnis. Das machst du, wenn du in den Ferien einfach nur Geld verdienen willst. Ein Pflichtpraktikum hingegen dient der Ausbildung in Schule oder Studium. 

Wie viel Entgelt musst du bekommen?

Bei einem Ferialjob musst du nach Kollektivvertrag bezahlt werden und solltest daher mindestens 1.500 Euro für Vollzeit verdienen. Ein Pflichtpraktikum hingegen dient der Ausbildung in Schule oder Studium. Die Bezahlung kann daher niedriger sein. 

Welche Ansprüche hast du sonst?

Bei einem Ferialjob stehen dir jedenfalls stehen 2 Urlaubstage pro Monat zu. Meistens bekommst du auch einen Anteil an Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Außerdem bist du unfall-, arbeitslosen-, pensions- und krankenversichert. Bei einem Pflichtpraktikum bist du nur dann vollversichert, wenn du mehr als geringfügig verdienst. Ob du die 2 Urlaubstage pro Monat sowie anteilig Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommst, ist im Einzelfall zu prüfen. 

Welche Rechte hast du während der Arbeit?

Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, darfst Du maximal 8 Stunden am Tag und 40 pro Woche arbeiten. 

Wurde ich richtig abgerechnet?

Lass das bei deiner AK in deinem Bundesland überprüfen. Hotline für Wien: +43 1 501 65 – 1201 oder über das Kontaktformular Arbeitsrecht.

Kontakt

Kontakt

Pressestelle der AK Wien und der Bundesarbeitskammer

Tel. : +43 1 50165 12565
Fax. : +43 1 50165 12209 
E-Mail: presse@akwien.at

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