Mann auf der Baustelle
Mann auf der Baustelle © Wellnhofer Designs, stock.adobe.com
16.12.2025

Regelung zu Steuerbegünstigung für Feiertagsarbeitsentgelt

Die AK Wien begrüßt die nunmehr eindeutige gesetzliche Regelung zur steuerlichen Begünstigung des Feiertagsarbeitsentgelts. Sie schafft dringend benötigte Rechtssicherheit für jene Arbeitnehmer:innen, die auch an Feiertagen arbeiten und damit das öffentliche und wirtschaftliche Leben aufrechterhalten. 

„Wer an Feiertagen arbeiten muss, darf dafür nicht auch noch steuerlich benachteiligt werden. Diese Menschen verdienen klare Regeln und Planungssicherheit – keine zusätzliche Belastung“, betont Tobias Schweitzer, AK Bereichsleiter Wirtschaft. 

Zudem soll die Steuerfreiheit für das Feiertagsarbeitsentgelt gesetzlich fixiert werden: „Dass die steuerliche Begünstigung dauerhaft und unmissverständlich im Gesetz verankert bleibt, ist dringend notwendig. Nur so kann verhindert werden, dass sie nach künftigen Gerichtsentscheidungen erneut infrage gestellt wird. Eine klare gesetzliche Bestimmung ist daher eine gute Nachricht für die Arbeitnehmer:innen in Österreich“, so Schweitzer abschließend.

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