Elternteilzeit verweigert: AK setzt 53.600 Euro für jungen Vater durch
Ein erfolgreicher Einrichtungsberater erlebte wegen seiner Vaterschaft Diskriminierung durch den Arbeitgeber: Schlechtes Arbeitsklima, weniger Verantwortung, Blockade der Elternteilzeit. Nach Klage der Arbeiterkammer erhielt er eine hohe Abfindung.
Plötzlicher Stimmungswechsel
Über zehn Jahre lang war Paul R. als Einrichtungsberater und -planer in einem exklusiven Einrichtungshaus tätig – bis er 2022 Vater wurde. Schon als er seinem Chef von der Schwangerschaft erzählte, kühlte das Verhältnis ab. Bisher hatte dieser als Nachfolger betrachtet, sogar zu privaten Feiern eingeladen. Doch mit der Geburt seiner Tochter änderte sich plötzlich alles: Man sagte Paul R., er solle entweder „ganz oder gar nicht arbeiten kommen“.
Teilzeit blockiert
Nach neun Monaten Karenz wollte Paul R. in Elternteilzeit (30 Stunden) zurückkehren. Ein Rechtsanspruch bestand zwar nicht, da der Betrieb weniger als 20 Mitarbeiter beschäftigte. Eine Vereinbarung über eine Elternteilzeit wäre aber möglich gewesen, sofern der Arbeitgeber keine sachlichen Gründe dagegen vorbringen konnte. Als Begründung wurde gesagt, dass man den Job nur in Vollzeit ausüben könne. Dass der Grund nur vorgeschoben war, zeigte auch seine bisherige Karenzvertretung: Sie arbeitete in Teilzeit.
Erfolgreiche Klage
Mit Unterstützung der Arbeiterkammer Wien klagte Paul R. auf sein Recht. Das Verfahren endete mit einem Vergleich: Das Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich aufgelöst, doch er erhielt eine freiwillige Abgangsentschädigung von über 53.600 Euro brutto. Mittlerweile hat er einen neuen Job gefunden – in einem Unternehmen, das ihn auch als Vater schätzt.
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