Zugang zum Recht stärken, Arbeits- und Sozialgericht (ASG) entlasten
Mit großem Verständnis reagiert die AK Wien auf die Forderung des Arbeits- und Sozialgerichtes (ASG) Wien nach mehr Personal. Der Abbau von Planstellen in der vergangenen Legislaturperiode sowie die angespannte Budgetsituation haben zu einer schwierigen Situation geführt.
Rasche Konfliktlösung stärkt den sozialen Frieden
AK Chefjurist Ludwig Dvořák betont: „Die Arbeits- und Sozialgerichte leisten einen wichtigen Beitrag zum sozialen Frieden in Österreich. Rasche und kompetente Konfliktlösungen können dazu beitragen, dass Auseinandersetzungen oft schon im Vorfeld außergerichtlich beigelegt werden können. Die engagierte Arbeit der Richter:innen und aller Mitarbeiter:innen ist von größter Bedeutung für einen funktionierenden Rechts- und Sozialstaat.“
Längere Verfahrensdauern bereits spürbar
Ausreichende Ressourcen für das ASG Wien sind auch im Interesse der AK Wien und ihrer Mitglieder – darum hat die Arbeiterkammer in den letzten Jahren immer wieder die notwendige personelle Ausstattung im Justizbereich eingefordert. Denn jetzt führt die Überlastung zu längeren Verfahren und das macht es wiederum schwerer, die Ansprüche und Rechte der Arbeitnehmer:innen durchzusetzen.
Personal kürzen kostet mehr, als es bringt
Die Versäumnisse der Vergangenheit können nicht schlagartig aufgeholt werden, aber: „Gerade in der Justiz zahlt sich jeder zusätzliche Arbeitsplatz aus. Mehr Personal bedeutet schnellere Verfahren, bessere Rechtsdurchsetzung und mehr Effizienz“, das wäre laut Dvořák nicht nur rechtsstaatlich notwendig, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.
„Wer den Zugang zum Recht stärkt, stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Deshalb ist bei den Arbeits- und Sozialgerichten am falschen Platz gespart. Denn Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf rasche Entscheidungen und Richter:innen, Mitarbeiter:innen oder Gutachter:innen auf gute Arbeitsbedingungen“, so der AK Chefjurist abschließend.
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AK Chefjurist Ludwig Dvořák: „Wer den Zugang zum Recht stärkt, stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat.“