Stilling: Absicherung Beschäftigter bei Firmeninsolvenzen nicht verhandelbar!
„Arbeitgeber müssen Verantwortung übernehmen – keine weitere Kürzung des Insolvenzbeitrags“, betont Ines Stilling, AK Bereichsleiterin Soziales. Der IEF dient dazu, die Löhne und Gehälter von Arbeitnehmer:innen zu sichern, wenn ihre Firma in Konkurs geht. Gespeist wird der IEF durch sogenannte Lohnnebenkosten, also wichtige Sozialstaatsbeiträge.
Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) muss aufgestockt werden
Stilling weiter: „Als Vertretung von mehr als vier Millionen Arbeitnehmer:innen ist eine Aufstockung des Insolvenzbeitrags für uns unumgänglich. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten muss sichergestellt sein, dass Beschäftigte ihr Geld bekommen, wenn die Firma pleitegeht. Große Insolvenzen wie kika/Leiner haben exemplarisch gezeigt, wie wichtig dieser Fonds ist. Dass Sozialministerin Korinna Schumann in Medienberichten klargestellt hat, keine weitere Durchlöcherung dieses Sicherheitsnetzes zuzulassen, ist für die Arbeiterkammer eine gute Nachricht.“
Insolvenzbeitrag wurde stark gekürzt
2020/22 wurde der Insolvenzbeitrag auf Wunsch der Arbeitgeber bereits von 0,35 Prozent auf 0,1 Prozent gekürzt. Das bedeutet einen Verlust von fast 700 Millionen Euro im Jahr!
„Wenn Insolvenzen aufgrund der schwachen Konjunktur zunehmen, liegt es auf der Hand, dass der IEF aufgestockt werden muss. Arbeitnehmer:innen, die unverschuldet den Job verlieren, müssen sich in dieser schweren Situation darauf verlassen können, dass ihre Ansprüche gesichert sind“, erklärt Stilling.
Schärfere Maßnahmen gegen Insolvenzmissbrauch
Die Arbeit der Stabsstelle Betrugsbekämpfung der AK Wien zeigt, dass Insolvenzen von einigen unredlichen Unternehmern gezielt genutzt werden, um ihre Lohnkosten der Allgemeinheit umzuhängen. Im Regierungsprogramm sind Maßnahmen vorgesehen, um die Haftungsbestimmungen dahingehend zu verschärfen – auch das wird von der AK ausdrücklich begrüßt.
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