Glückliche Frau tippt auf ihrem Handy
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28.09.2022

AK Garantiefonds überbrückt offene Löhne und Gehälter

„Die Teuerung trifft viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hart. Besonders schwierig ist es für diejenigen, deren Gehälter oder Löhne nicht ausbezahlt werden: Sie müssen weiter ihre laufenden Kosten bestreiten, bekommen aber keine Unterstützung, weil sie nicht arbeitslos sind. Die AK Wien möchte Betroffene in dieser Situation nicht allein lassen und springt mit einer Überbrückungshilfe aus dem AK Garantiefonds ein. Damit erweitern wir unser Serviceangebot, um unseren Mitgliedern rasch und unbürokratisch zu helfen“, erklärt AK Präsidentin Renate Anderl.

Wenn Arbeitgeber nicht zahlen und offene Löhne und Gehälter vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden, müssen Betroffenen bis zum Urteil monatelang, in manchen Fällen sogar jahrelang auf ihr Geld warten. Der Einkommensverlust muss in diesen Fällen durch Ersparnisse oder Kredite ausgeglichen werden. Hier kommt der AK Garantiefonds ins Spiel.

Voraussetzung für die Überbrückungshilfe aus dem AK Garantiefonds ist, dass die AK Wien Rechtschutz gewährt: „Wenn offene Löhne und Gehälter vor Gericht geltend gemacht werden müssen, weil der Arbeitgeber nicht zahlt, gewährt die AK für das Verfahren Rechtsschutz. Der AK Garantiefonds streckt dann bis zu drei Monatsbezüge  - maximal 9.300 Euro - ohne Kosten und ohne Zinsen vor“, ergänzt Ludwig Dvořák, Leiter des Bereichs Arbeitsrecht und Rechtsschutz.

Tipp

Weitere Informationen unter AK Garantiefonds | Arbeiterkammer Wien

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