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© Johannes Zinner
3.5.2024

AK Wahlen 2024 zu Ende: Alle amtierenden Präsident:innen bestätigt

Die Arbeiterkammern haben die AK Wahl 2024 beendet. In allen Bundesländern wurden die amtierenden Präsident:innen in ihren Ämtern bestätigt. Sie konnten ihre Mehrheiten verteidigen und teilweise auch ausbauen. Wie schon bisher stellen die Sozialdemokratischen Gewerkschafter:innen (FSG) in sieben Arbeiterkammern (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Wien) die Mehrheit, in zwei Arbeiterkammern (Tirol und Vorarlberg) konnten die Christlichen Gewerkschafter:innen (FCG-ÖAAB) ihre Mehrheiten halten. 

Es liegt nun eine Gesamtübersicht über die zu verteilenden Mandate in allen Vollversammlungen der Arbeiterkammern für die kommenden fünf Jahre vor.

Von den gültigen Stimmen entfielen auf Sozialdemokratische Gewerkschafter:innen (FSG) 57,14 Prozent (2019: 60,48 Prozent), Christliche Gewerkschafter:innen (FCG-ÖAAB) 16,56 Prozent (2019: 18,56 Prozent), Freiheitliche Arbeitnehmer (FA) 12,27 Prozent (2019: 10,07 Prozent), AUGE/UG 4,51 Prozent (2019: 5,43 Prozent).

Nicht ganz zehn Prozent entfielen auf Listen, die nur in einzelnen Bundesländern antraten. Insgesamt sind 18 verschiedene Listen in den Parlamenten der einzelnen Arbeiterkammern vertreten.

In allen Arbeiterkammern werden insgesamt 840 Mandate vergeben. Davon entfallen 494 auf die FSG (2019: 510 Mandate), 147 Mandate erreichte der FCG-ÖAAB (2019: 174 Mandate), die Freiheitlichen errangen 104 Mandate (2019: 82 Mandate), AUGE/UG erzielten 34 Mandate (2019: 42 Mandate). Auf die sonstigen Listen entfallen 61 Mandate (2019: 32 Mandate).

Die Wahl der Präsidentin/des Präsidenten der Bundesarbeitskammer (BAK) findet bei der konstituierenden Hauptversammlung am 25. Juni statt. 

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