Kranken­geld für freie Dienst­nehmer­:innen

Wenn Sie als freie:r Dienstnehmer:in erkranken, springt die Österreichische Gesundheitskasse mit dem Krankengeld ein.

Sie bekommen Krankengeld sowohl als selbstversicherte:r geringfügig Beschäftigte:r als auch als vollversicherte:r freie:r Dienstnehmer:in, und zwar ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Als geringfügig Beschäftige:r erhalten Sie einen Fixbetrag von 197,93 Euro pro Monat (Stand 2025), wenn Sie die begünstigte Selbstversicherung abgeschlossen haben (Kosten: 77,81 Euro pro Monat).

Wenn Sie vollversicherte:r freie Dienstnehmer:in sind, hängt die Höhe des Krankengeldes ab:

  • vom beitragspflichtigen Entgelt, das Sie als Dienstnehmer:in in den letzten drei Monaten vor dem Ende des Ent­gelt­an­spruchs bekommen haben
  • von der Dauer des Krankenstandes

Das heißt:

  • vom 4. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit bekommen Sie 50% der Bemessungsgrundlage
  • ab dem 43. Tag bekommen Sie 60% der Bemessungsgrundlage

Krankengeld und Steuer

Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis, dazu zählt auch das Krankengeld, das Sie als freie Dienstnehmer:in erhalten, sind betriebliche Einkünfte. Diese Einkünfte sind selbst mit der Einkommensteuererklärung im nachhinein zu versteuern.

Pflichten der Arbeitgeber:innen im Krankheitsfall

Wenn Sie als freie:r Dienstnehmer:in erkranken, müssen Ihre Arbeitgeber:innen eine Arbeits- und Entgeltsbestätigung ausstellen, auf der auch zu vermerken ist, ob ein Anspruch auf Sonderzahlungen vereinbart wurde oder nicht.

Wenn Sie noch keine Honorarnote ausgestellt haben, muss sich der Arbeit­geber bzw. die Arbeitgeberin bei Ihnen erkundigen, wie viel Sie bekommen bzw. er muss schauen, ob im abgeschlossenen Vertrag der Entgeltanspruch festzustellen ist.

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