Insolvenz Ordner mit Geld und Taschenrechner
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07.10.2026

Pleitefonds in Not

Arbeiterkammer und Gewerkschaft Bau-Holz fordern Absicherung des Insolvenz-Entgelt-Fonds und konsequentes Vorgehen gegen Sozialbetrug.

Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF): Starker Fels in der Brandung

Der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) ist ein zentraler Pfeiler des österreichischen Arbeitnehmer:innenschutzes. Er sichert offene Lohn- und Gehaltsansprüche von Beschäftigten ab, wenn ein Unternehmen insolvent wird. Gleichzeitig ist der IEF ein wichtiger Baustein für erfolgreiche Unternehmenssanierungen, weil er Beschäftigten rasch zu ihrem Geld verhilft und damit Fortführungen und Neustarts von Betrieben erleichtert. Jetzt drohen dem Pleitefonds aber selbst Zahlungsprobleme, weil die Arbeitgeber-Beiträge mehrfach gesenkt wurden.

160 Millionen Euro – so groß wird die Finanzierungslücke des IEF im kommenden Jahr sein (im Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2025 lag der Fehlbetrag bei 153 Millionen Euro im Jahr). Die finanzielle Situation des Fonds hat sich in den vergangenen Jahren sukzessive verschlechtert. Grund dafür sind vor allem die mehrfachen Senkungen der Arbeitgeberbeiträge, obwohl die Zahl der Insolvenzen zuletzt wieder gestiegen ist. Daher kommt auch der Rechnungshof zum klaren Schluss: Die Erhöhung der Beiträge ist notwendig, um die gesetzlich garantierten Leistungen dauerhaft sicherzustellen. Denn sonst kann ab spätestens Februar 2027 nichts mehr an von Firmen-Pleiten betroffene Arbeitnehmer:innen ausbezahlt werden.

IEF sichert auch Sanierungen

Allerdings ist der IEF weit mehr als ein Auffangnetz für unschuldig in Not geratene Beschäftigte. Er erleichtert auch die Fortführung und Sanierung von Unternehmen, indem er offene Entgeltansprüche rasch absichert und damit wirtschaftliche Stabilität schafft. Allein im Jahr 2025 hat die AK rund 23.500 Betroffene dabei unterstützt, nach der Insolvenz ihrer Unternehmen zu ihren Ansprüchen zu kommen. Pro Monat brachte die AK rund 2.000 Anträge ein. In Summe zahlte der IEF damit im Vorjahr rund 300 Millionen Euro an offenen Löhnen, Weihnachts- und Urlaubsgeldern, Überstunden, etc. aus.

Rechnungshof bestätigt Handlungsbedarf

Auch der Rechnungshof kommt in seinem aktuellen Bericht zu dem Resultat, dass eine Anhebung der Beiträge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen notwendig ist. Daher lehnen 3 AK und die Gewerkschaft Bau-Holz Vorschläge, Leistungen des Fonds einzuschränken, entschieden ab. Denn diese Kürzungen würden vor allem jene treffen, denen bereits vor der Insolvenz Löhne, Zuschläge oder andere Entgeltbestandteile vorenthalten wurden.

Forderungen von AK und Gewerkschaft Bau-Holz 

  1. Insolvenz-Entgelt-Fonds nachhaltig finanzieren
    Die Sozialministerin muss die Verordnung für die gesetzlich vorgesehene Anpassung des Insolvenzbeitrags erlassen, um die Finanzierung des Fonds abzusichern.

  2. Keine Leistungskürzungen für Beschäftigte
    Der Schutz von Arbeitnehmer:innen im Insolvenzfall darf nicht geschwächt werden. Kürzungen bei der Entgeltsicherung kommen nicht infrage. 

  3. Konsequentes Vorgehen gegen Sozialbetrug
    Statt Leistungen für Beschäftigte einzuschränken, braucht es wirksame Maßnahmen gegen Unternehmen, die Lohnkosten über missbräuchliche Firmenkonstruktionen oder wiederholte Insolvenzen auf die Allgemeinheit abwälzen. Dazu zählen eine Verschärfung der Haftungsbestimmungen, höheren Strafen nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und verstärkten Kontrollen.

  4. Verursacherprinzip erhalten
    Der Insolvenz-Entgelt-Fonds wird von den Arbeitgebern finanziert. Dieses Prinzip muss erhalten bleiben. Unternehmerische Risiken dürfen nicht auf Arbeitnehmer:innen oder die Allgemeinheit überwälzt werden.

Video der Pressekonferenz

PK am 7. Oktober 2026 mit Renate Anderl, AK Präsidentin und Josef Muchitsch, Vorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz. 

Die gesamte Presseunterlage zum Download

Über den Insolvenz-Entgelt-Fonds

1978 hat die Bundesregierung unter Kanzler Sinowatz das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) geschaffen und den Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) eingerichtet. Aufgabe des Fonds ist die Sicherung der Ansprüche von Beschäftigten im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers.

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