Neu: Online-Kurs zur Erstverordnung
Seit 2023 hast du als Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger:in (DGKP) die Möglichkeit zur Erstverordnung von bestimmten Medizinprodukten. Damit du Medizinprodukte erstverordnen darfst, musst du zuvor eine Schulung absolvieren. Dafür haben wir für dich ein maßgeschneidertes E-Learning-Tool entwickelt.
Online-Kurs
Mit deiner Zustimmung wird die ÖGK informiert, dass du das notwendige Wissen erlangt hast. Daraufhin schickt dir die ÖGK eine 6-stellige SV-ID per E-Mail zu. In der E-Mail ist auch ein Verordnungsschein (PDF) enthalten, sodass du sowohl elektronisch, als auch auf Papier, verordnen kannst.
Hier geht's zum Online-KursFAQs
Damit du den Online-Kurs mit Bravour meisterst, haben wir für dich die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Bei den FAQs haben wir uns auf die ÖGK (7,6 Millionen Versicherte) fokussiert. Die Versicherung der Beamt:innen und die der Selbständigen geben gerne Auskunft über Parallelbestimmungen. Hier geht's zu den FAQs:
Pflegedokumentation und Pflegediagnostik
Bin ich verpflichtet, eine Pflegedokumentation zu führen?
Ja
Muss ich als DGKP den/die Ärzt:in informieren, dass sich das Zustandsbild des/der Patient:in, verändert hat?
Ja, soweit dies für die ärztliche Behandlung relevant sein könnte.
Grundlagen der Sozialversicherung
Welche sind die drei gesetzlichen Versicherungszweige?
Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pensionsversicherung
Wer ist für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung der unselbständig Erwerbstätigen zuständig?
- Gesetzliche Krankenversicherung – Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
- Gesetzliche Unfallversicherung – Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
- Gesetzliche Pensionsversicherung – Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
Wer ist für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung der Beamt:innen, Eisenbahner:innen und der Erwerbstätigen im Bergbau zuständig?
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Wer ist für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung der selbständig Erwerbstätigen und Landwirt:innen zuständig?
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Prinzipien der Sozialversicherung
Was bedeutet „Pflichtversicherungsverhältnis kraft Gesetzes?
In Österreich besteht das Prinzip der Pflichtversicherung, daher kann man sich als Erwerbstätige/r nicht aussuchen wo man kranken-, pensions- und unfallversichert ist.
Was bedeutet das Prinzip der „Selbstverwaltung“?
Die Vertreter:innen der Beschäftigtengruppen, z.B. Arbeitnehmer:innen in der ÖGK, entscheiden über einzelne Mittel, Ausgaben und über die Krankenordnung der ÖGK.
Was bedeutet das Solidaritätsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Die Beitragszahlung hängt nicht vom individuellen Risiko einer Erkrankung ab. Versicherungsleistungen gebühren unabhängig davon, wie viel man in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlt.
Warum schließen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung mit medizinischen Leistungserbringern Verträge zur Direktverrechnung ab?
Damit Versicherte die notwendigen Leistungen nicht im Voraus selbst finanzieren müssen, sondern die Leistungen zwischen dem Träger und dem medizinischen Leistungserbringer direkt verrechnet werden können.
ASVG und Krankenordnung
Was regelt die Krankenordnungen der ÖGK, VBAEB und SVS?
Die Rechte und Pflichten der Versicherten. Die Richtlinien der Krankenordnung tragen dazu bei, dass Ressourcen so eingesetzt werden, dass sie den größtmöglichen Nutzen stiften.
Welche rechtliche Grundlage haben die Krankenordnungen der ÖGK?
Die rechtliche Grundlage ist das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG).
ÖGK Leistungen im Überblick
Welche sind die vier großen Leistungsbereiche der ÖGK?
Die Vorsorge - die Einrichtungen - die Mutterschaft - die Krankheit
Welche Leistungen beinhaltet der Bereich „Vorsorge“?
z.B. die Mutter-Kind-Pass Untersuchung, Jugendlichen-Untersuchung, Vorsorgeuntersuchung und die Gesundheitsförderung
Welche Leistungen beinhaltet der Bereich „Einrichtungen“?
z.B. Heime zur Kur und Erholung, Gesundheitszentren und Zahngesundheitszentren
Welche Leistungen beinhaltet der Bereich „Krankheit“?
z.B. Krankengeld, Medikamente, Physiotherapie, Psychotherapie, Heilbehelfe, Zahnersatz
Rechtliche Grundlagen
Wie war die Regelung einer Verordnung für Medizinprodukte durch DGKPs bis zum 31.12.2023?
Es war nur eine Weiterverordnung von Medizinprodukten erlaubt. Eine Erstverordnung war nur durch Ärzt:innen möglich und die Abrechenbarkeit mit den Trägern war nicht geregelt.
Seit wann kann ich als DGKP eine Erstverordnung von Medizinprodukten durchführen?
Die Möglichkeit besteht seit 1.1.2024.
Wo ist gesetzlich geregelt, dass ich als DGKP Medizinprodukte erstverordnen kann?
Im § 15a Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) und im § 350 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Warum wurde mit der GUKG-Novelle 2023 die Erstverordnung von Medizinprodukten durch DGKPs ermöglicht?
Um eine praktikable Lösung für eine bessere Versorgung der Patient:innen zu finden.
Welche Medizinprodukte kann ich als DGKP verordnen und wo ist das gesetzlich geregelt?
In § 15a (GuKG): Nahrungsaufnahme, Inkontinenzversorgung, Mobilisations- und Gehhilfen, Verbandsmaterialien, prophylaktische Hilfsmittel, Messgeräte, wie Blutdruckgeräte oder Blutzuckermessgeräte, sowie Illeo-, Jejuno-, Colo- und Uro-Stomas.
Regelungen aus der Krankenordnung
Welche Hilfsmittel und Heilbehelfe kann ich als DGKP erstverordnen?
Im § 32a Abs 3 der Krankenordnung der ÖGK sind folgende Hilfsmittel und Heilbehelfe aufgezählt:
- Enterale Ernährung (Technik und Nahrung, nur Folgeversorgung)
- Saugende Inkontinenzversorgung
- Bade- und Toiletthilfen
- Gehhilfen
- Standard-Rollstühle (für Erwachsene)
- Wund- und Verbandstoffe
- Elastische Binden
- Anti-Dekubitus-Versorgung
- Kompressionstrümpfe
- Blutzuckermessgeräte inkl. Zubehör für Diabetiker/Diabetikerinnen (nur Folgeversorgung)
- Stomaversorgung
Wo sind die Voraussetzungen für die Abrechenbarkeit geregelt?
In der Krankenordnung der Österreichischen Gesundheitskasse. Die Krankenordnungen sind österreichweit nicht einheitlich geregelt. Im Zweifel kannst du dich an die jeweilige Landesstelle der ÖGK wenden: Kontakt (ÖGK)
Ist eine Abrechenbarkeit im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit als DGKP möglich?
Ja, wenn du eigene Patient:innen im Rahmen deiner Selbstständigkeit betreust.
Ist eine Abrechenbarkeit im Rahmen einer unselbständigen Tätigkeit als DGKP möglich?
Ja, ausgenommen du stehst in einem Dienstverhältnis zu einem bettenführenden Krankenhaus, einer Kur- oder Rehaeinrichtung oder du hast eine andere wirtschaftliche Abhängigkeit zu einer sog. Abgabestelle z.B. Apotheke oder Bandagist.
Ist eine Abrechenbarkeit im Bereich der medizinischen Hauskrankenpflege (§ 151 ASVG) möglich?
Ja und es macht keinen Unterschied, ob es sich um eine medizinische oder soziale Hauskrankenpflege handelt.
Auswirkungen der gesetzlichen Änderung
Wenn ich als DGKP eine Erstverordnung von Medizinprodukten vornehme, gilt dann auch die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen?
Ja, Richtlinien für Vertragspartner der ÖGK (gesundheitskasse.at)
Wichtige Voraussetzung
Muss ich als DGKP eine Schulung absolvieren, um Medizinprodukte erstverordnen zu können?
Ja, das Wissen über die sozialversicherungsrechtlichen Gegebenheiten zur Erstverordnung von Medizinprodukten, muss von dir erlangt werden.
Hast du die Fragen im Online-Kurs richtig beantwortet, wird mit deiner Zustimmung die ÖGK informiert, dass du das notwendige Wissen erlangt hast und die ÖGK schickt dir per E-Mail eine 6-stellige SV-ID. In der E-Mail findest du auch einen Verordnungsschein (PDF), damit du elektronisch oder auf Papier, verordnen kannst.
Von welcher Institution erhalte ich die Sozialversicherungs-ID für meine Verordnungsscheine?
Von der ÖGK per E-Mail.
Vorgehensweise bei der Erstverordnung von Medizinprodukten
Welche Daten müssen am Verordnungsschein angegeben werden?
Patientendaten (SVNR, Name, Adresse, Kostenanteilsbefreiung), Versichertendaten (wenn Patient nicht Versicherter, bei Mitversicherungen wie Kindern oder Angehörigen), Ärztliche und/oder pflegerische Diagnose, verordnetes Produkt und Verordnungsdatum, deine Daten (sechsstellige SV-ID, Name)
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mir nicht sicher bin, ob ein Medizinprodukt auf Kosten der Krankenversicherungsträger verordnet werden kann?
Die regionalen Gesprächspartner:innen der ÖGK stehen dir dabei zur Seite: Kontakt - ÖGK
Was sind Heilbehelfe?
Heilbehelfe sind Mittel zur Krankenbehandlung, die zur Heilung oder Linderung eines Krankheitszustandes dienen z.B. Bandagen, Kompressionsstrümpfe und Artikel für Diabetiker:innen
Was sind Hilfsmittel?
Hilfsmittel übernehmen die Funktionen von fehlenden Körperteilen oder sie unterstützen mangelhafte Körperfunktionen z.B. Rollstühle, Prothesen, Perücken, orthopädische Schuhe und Hörgeräte.
Der Weg von der Verordnung zum Medizinprodukt
Wie kommen Patient:innen zum Heilbehelf oder Hilfsmittel?
Die Patient:innen oder deren Angehörige gehen mit der Verordnung zu den Vertragspartnern z.B. Orthopädietechniker.
Wie lange haben Patient:innen Zeit die Verordnung einzulösen?
Die Verordnung muss innerhalb von 30 Tagen vom Ausstellungstag eingelöst werden.
Selbstbehalte und Höchstbeträge für Patient:innen
Wie hoch ist der Selbstbehalt für die Patient:innen?
10 Prozent der Kosten, mindestens aber € 40,40 im Jahr 2024.
Aktuelle Werte finden Sie auf der ÖGK-Webseite: Heilbehelfe und Hilfsmittel (gesundheitskasse.at)
Gibt es Ausnahmen beim Selbstbehalt?
Ja,
- für Kinder unter 15 Jahre,
- für Kinder, für die Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe besteht (unabhängig vom Alter),
- für Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind
- für Hilfsmittel, die im Rahmen der medizinischen Rehabilitation gewährt werden.
Gibt es beim Selbstbehalt einen Höchstbetrag?
Ja, dieser beträgt im Jahr 2024, € 1.616,-
Mindestgebrauchsdauer für Heilbehelfe
Gibt es eine Mindestgebrauchsdauer für Heilbehelfe bzw. Hilfsmittel?
Ja, im § 32 in der aktuellen Krankenordnung der ÖGK findest du die Mindestgebrauchsdauer.
Gibt es eine Möglichkeit vor Ablauf der Mindestgebrauchsdauer eine neues Hilfsmittel zu verordnen?
Ja, 1. aus besonderen Gründen oder 2., wenn es ohne ein Verschulden des Versicherten bzw. eines Angehörigen notwendig wurde.
Kontakt
Kontakt
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Prinz Eugenstraße 20-22
1040 Wien
Telefon: +43 1 50165-0
- erreichbar mit der Linie D -