Junge Frau sitzt am Boden rundherum Umzugskartons
Junge Frau sitzt am Boden rundherum Umzugskartons © Antonioguillem, stock.adobe.com
07.09.2022

Wohnwahnsinn Befristungen – Mietennepp bei Wohnen auf Zeit

Neuer Mikrozensus: Fast jeder zweite private bestehende Mietvertrag ist befristet – AK Berechnungen: Vertragsverlängerung oder Neuvermietung kostet Betroffene insgesamt über 31 Millionen Euro.

Befristete private Mietverträge sind im Schnitt um rund 130 Euro pro Monat teurer als unbefristete. Der Grund: Vermieter:innen können jede Verlängerung oder einen Mieter:innenwechsel nutzen, um den Mietzins zu erhöhen.

Neue Mikrozens-Daten zeigen: 2021 war fast jeder zweite private bestehende Mietvertrag befristet – im Schnitt auf vier Jahre. Die AK hat berechnet: Für einen Haushalt bedeutet eine mit einer Vertragsverlängerung einhergehende Mietverteuerung um rund fünf Prozent Miet-Mehrkosten von fast 360 Euro im Jahr. Daher: Weg mit den befristeten Mietverträgen.

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Im privaten Sektor ist fast die Hälfte befristet

Laut Mikrozensus gab es 2021 bereits über 347.000 befristete Mietverträge im privaten Segment. Das entspricht rund 47 Prozent aller insgesamt bestehenden Mietverträge dort. „Das heißt: Fast jeder zweite private bestehende Mietvertrag ist befristet“, sagt AK Wohnrechtsexperte Lukas Tockner.

In diesen befristet vermieteten Wohnungen leben rund 690.000 Menschen. Davon wohnen fast 330.000 Menschen zu dritt oder mit noch mehr Personen im Haushalt. Das sind fast ausschließlich Familien mit Kindern, aber auch Alleinerziehende mit mindestens zwei Kindern. Die befristeten Verträge sind durchschnittlich lediglich auf vier Jahre befristet. Mehr als die Hälfte (54 Prozent) von diesen Verträgen ist sogar nur genau auf drei Jahre befristet.

Mit jeder Vertragsverlängerung erhöht sich die Miete

Befristete bestehende Mietverträge im privaten Segment sind im Schnitt um etwa 130 Euro pro Monat teurer als unbefristete (Durchschnittswohnung mit 715 Euro Bruttomiete bei befristetem Vertrag im Vergleich zu 584 Euro Bruttomiete bei unbefristetem Vertrag). Diese Kostendifferenz ist auf höhere Hauptmietzinse zurückzuführen.  

Tockner: „Schließlich kann jede Vertragsverlängerung oder jeder Mieter:innenwechsel nach einem Vertragsablauf von Vermieter:innen genutzt werden, um den Mietzins zu erhöhen. In unserer wohnrechtlichen Beratung klagten Mieter:innen, dass ihnen aufgrund einer Vertragsverlängerungen die Miete um 50 oder sogar 100 Euro pro Monat erhöht wurde.“ 

Die AK hat berechnet: Eine Erhöhung von 30 Euro pro Monat anlässlich einer Vertragsverlängerung würde etwa einem fünfprozentigen Aufschlag entsprechen bei den gegebenen befristeten Hauptmietzinsen. Für einen Haushalt bedeutet das höhere Mietkosten von 360 Euro im Jahr. Bei einer durchschnittlichen Befristungsdauer von vier Jahren steht pro Jahr jeder vierte Vertrag entweder zur Verlängerung oder zur Neuvermietung an. In Summe folgen daraus jährliche außertourliche Mietzinserhöhungen von über 31 Millionen Euro.

„Befristungen machen Wohnen unsicher und in jedem Fall teurer. In derzeit ohnehin schon schwierigen Zeiten verschärft sich durch befristete Mietverhältnisse ein langfristige Lebensplanung. Bei Haushalten mit Kindern hängen zusätzlich auch Kindergarten- und/oder Schulplätze an der unsicheren Wohnadresse.

Bei einer Vertragsverlängerung ist man dem Vermieter hinsichtlich möglicher Mieterhöhungen de facto ausgeliefert – Mieterinnen sind erpressbar. Auch eine neue Wohnung zu suchen, ist nicht selten ein Spießrutenlauf. Zudem muss man mit Umzugs-, Kautions- und Makler:innenkosten rechnen.“

Abschaffung der Befristungen

Deshalb fordert die AK: Befristete Mietverträge abschaffen. Immobilienkonzerne und andere große Vermieterinnen dürfen nicht mehr befristet vermieten. Privatpersonen sollen eine Wohnung befristet vermieten dürfen, aber nicht mehr.

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