AK Präsidentin Renate Anderl
© Sebastian Philipp
12.2.2024

Anderl: Wir wollen keine Schokolade, wir wollen lieber gleichen Lohn

Blumen, Konfekt, Einladungen zum Essen: Österreichs Frauen dürfen sich freuen, denn sie werden am kommenden Valentinstag reich beschenkt. Insgesamt belaufen sich die Ausgaben auf rund 150 Millionen Euro. „Das ändert allerdings nichts daran, dass Frauen bis zum Valentinstag – statistisch gesehen – gratis arbeiten“, kritisiert AK Präsidentin Renate Anderl. 

Gender Pay Gap endlich verringern

„Blumen und Schokolade sind nett, aber was Frauen wirklich brauchen, sind faire Entlohnung, das Schließen der Lohnschere und Rahmenbedingungen, die Chancengleichheit in allen Bereichen sicherstellen.“ Die AK Präsidentin fordert daher die Bundesregierung erneut auf, die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz rasch umzusetzen.

Frauen arbeiten heuer bis zum Valentinstag gratis 

Österreich hat einen der höchsten Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern (Gender Pay Gap) in der EU. Auf das heurige Jahr umgelegt heißt das: Bis zum Valentinstag am 14. Februar arbeiten Frauen gratis. Oder umgekehrt: Männer müssen erst am 14. Februar zu arbeiten beginnen, um am Jahresende dasselbe Einkommen wie Frauen zu erhalten.

„Dabei hat uns die EU mit der Richtlinie zur Lohntransparenz ein Werkzeug in die Hand gegeben, um diese Ungerechtigkeit endlich zu beenden. Die Bundesregierung muss endlich Schritte setzen“, so AK Präsidentin Anderl. Besagte Richtlinie ist bereits seit 6. Juni 2023 in Kraft.

Unsere Forderungen

Für Österreich würde die Umsetzung der Richtlinie eine deutliche Verbesserung bei der Lohntransparenz bringen und eine Stärkung der Einkommensgerechtigkeit bedeuten. Daher fordert die AK:

  • Jetzt mit der Umsetzung der Richtlinie starten, den Gender Pay Gap endlich verringern und die Einkommenslücke schlussendlich schließen.

  • Einsetzen einer Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Sozialpartner:innen, damit rasch ein Maßnahmenpaket für eine konsequente Umsetzung erarbeitet werden kann.

  • Einkommensberichte sollen von allen Unternehmen ab einer Anzahl von 25 Beschäftigten erstellt werden müssen.

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