Vertragshandy vom Anbieter meist günstiger
Gemeinsam oder getrennt – Vertragshandy vom Mobilfunkanbieter oder Handy und SIM-Karte irgendwo extra kaufen?
Neukund:innen fahren mit Handy-Tarif-Kombiangeboten meist besser
Ein AK Preismonitor mit 70 Preisvergleichen zeigt: Neukund:innen kamen in etwas mehr als der Hälfte der Fälle mit Vertragshandys vom Handyanbieter besser weg.
Die AK Konsumentenschützer:innen resümieren: „Kombiverträge vom Handyanbieter sind zwar oft günstiger, aber trotzdem sollte man sich nicht blind darauf verlassen. Sparfüchse sollten prüfen, ob im Einzelfall Tarif und Handy aus einer Hand oder doch aus mehreren Händen günstiger sind. Ein Vergleich macht jedenfalls sicher!“
Die AK hat 70 Angebote bei A1, Magenta, Drei, Bob, MTel erhoben. Die Erhebung zeigt: Bei 43 Prozent (30 Fälle) der 70 erhobenen Angebote waren für Neukund:innen die Handys von einem Alternativanbieter und eine SIM-Only-Karte von A1, Magenta und Co. um bis zu 281 Euro (gerechnet über die Mindestvertragsdauer) günstiger als die Handy-Tarif-Kombiangebote der Handybetreiber.
Wenn die Handys von einem Alternativanbieter und der Tarif von A1, Magenta, Drei & Co. billiger sind, liegt das daran, dass Handys oft recht gute Preise bei anderen Anbietern haben, und es gibt recht attraktive SIM-Only-Tarife. Häufig haben diese SIM-Only-Tarife deutlich niedrigere monatliche Grundgebühren (14 bis 50 Prozent) als adäquate Vertragstarife mit 24 Monaten Mindestvertragsdauer.
Gründe, warum die Handy-Tarif-Angebote der Handybetreiber oft besser sind als die Alternativangebote: Alle Mobilfunkanbieter bieten Neukund:innen beim Kombikauf eines Handys mit einem Mobilfunkvertrag verschiedene Vergünstigungen an, etwa befristeter Entfall der Grundgebühren, Handy-Rabatte, oder Gratisaktivierung. Im Gegenzug gehen Konsument:innen damit in der Regel eine 24-monatige Vertragsbindung ein, die sie meist nur mit Kostenfolgen vorzeitig auflösen können.
Und wie sieht es bei Bestandskund:innen aus?
Sie bekommen nach Ablauf der Mindestvertragsdauer für die Verlängerung des Vertrages meist ebenfalls neue Handys angeboten. Die gewährten Vergünstigungen sind oft sehr individuell und hängen beispielsweise vom getätigten Umsatz während der Vertragsperiode ab.
Die AK Expert:innen resümieren: „Auch wenn unsere Erhebung zeigt, dass Vertragshandys vom Mobilfunkanbieter preislich besser sind, muss das nicht das Nonplusultra sein. Kostenvergleiche zahlen sich auf jeden Fall aus.“
Zur Erhebung: Die AK hat für den exemplarischen Test jeweils zwei hoch- und mittelpreisige sowie zwei günstige (Null-Euro) Handys der fünf Anbieter untersucht, die in Verbindung mit einem Vertragstarif mit 24 Monaten Bindedauer in den Webshops angeboten wurden.
Die Kombiangebote wurden einer Gesamtkostenrechnung (Grundgebühren, jährliche Servicepauschale, Aktivierungskosten, Handykaufpreis, gewährte Rabatte, Versandspesen bei Online-Bestellung) über 24 Monate unterzogen und der Variante „Handykauf bei einem günstigen alternativen Online-Anbieter plus Kauf der SIM-Karte mit einem vergleichbaren Tarif“ gegenübergestellt.
Tipps für den Handykauf
Das sollten Sie wissen, wenn Sie einen Handykauf inklusive Tarif überlegen:
- Neukauf mit „Goodies“: Alle untersuchten Mobilfunkanbieter gewähren Neukund:innen beim Kombikauf „Tarif inklusive Handy“ Vergünstigungen, etwa befristeter Entfall der Grundgebühren, Handy-Rabatte, Gratisaktivierung, keine Versandkosten. Im Gegenzug akzeptieren Konsument:innen vor allem bei vergünstigten Geräten eine Mindestvertragsdauer.
- Vorsicht, Mindestvertragsdauer: Sie können bei einer Mindestvertragsdauer den Vertrag erst nach Ablauf der vereinbarten Zeit (gesetzlich erlaubt sind maximal 24 Monate) kündigen. Wollen Sie den Vertrag vorzeitig beenden, müssen Sie in der Regel die ausständigen Grundentgelte für die Restlaufzeit auf einmal bezahlen.
- Drum prüfe, wer sich nicht bindet: SIM-Only-Tarife (ohne Handy) gibt es üblicherweise ohne Vertragsbindung. Sie können jederzeit (unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat) kündigen.
- Achtung, Abschlagszahlung: Neu nach dem Telekomgesetz 2021 ist: Vereinbaren Sie eine Mindestvertragsdauer dürfen Sie Ihren Vertrag weiterhin außerordentlich kündigen, wenn Ihr Anbieter seine Preise beispielsweise einseitig erhöht. Sollten Sie ihr vergünstigtes Handy behalten wollen, kann Ihr Anbieter bei vorzeitigem Vertragsausstieg jedoch eine Abschlagszahlung fordern.
- Es geht in die Verlängerung: Als Bestandskunde oder -kundin bekommen Sie bei Fortsetzung des Vertrages nach der Bindedauer oft ein neues Handy angeboten. Welche Vergünstigungen gewährt werden, ist meist individuell (hängt etwa von Ihrem bisherigen Umsatz ab). Verhandlungsgeschick kann sich bezahlt machen.
- Nicht geschenkt: Preisreduzierte oder „0 Euro“-Handys bezahlen Sie meist mit einer 24-monatigen Vertragsbindung oder dem Kombitarif – etwa durch höhere Grundgebühren für mehr Verbrauchseinheiten, als Sie wirklich benötigen.
- Preise vergleichen: Vor allem bei Tarifen mit geringen monatlichen Grundgebühren ist es tendenziell günstiger, alternative Angebote im Handel zu nutzen und einen SIM-Only-Tarif zu wählen. So können Sie von niedrigen Handypreisen im Elektrohandel profitieren und von attraktiven SIM-Only-Tarifen.
- Zu „Second hand“ greifen: Überlegen Sie sich ein „refurbished“ Handy (gebraucht, aber qualitätsgesichert überholt, optisch wie neu und alle Daten der Vorbesitzer:innen gelöscht)!
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