Junger Mann mit Gutschein
© domi002, stock.adobe.com
18.12.2024

Was das Christkind über Umtausch, Gutscheine & Co. wissen sollte!

Damit unterm Weihnachtsbaum keine bösen Überraschungen lauern, gibt die AK hilfreiche Tipps für den Geschenkekauf.

Im Laden gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht – wird von Händler:innen aber häufig angeboten. Wer online bestellt, kann in der Regel 14 Tage vom Vertrag zurücktreten, bei mangelhafter Info auch länger. Vorsicht bei Schnäppchen, da billig nicht immer seriös ist. Daher Impressum und Bewertungen checken. Gutscheine sollten Konsument:innen schnell einlösen, damit sie kein Reinfall werden.

Das ist beim Geschenkekauf zu beachten

  • Kein Recht auf Umtausch: Im stationären Handel gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht. Ein Umtausch geht nur, wenn Händler:innen das freiwillig einräumen – das steht meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und ist auch auf der Rechnung aufgedruckt. Wenn nicht, darauf vermerken lassen. Erkundigen Sie sich vor dem Kauf immer nach den genauen Konditionen.  

  • Gutscheine einlösen: Gutscheine sind ein beliebtes Geschenk – aber Vorsicht: Geht der Anbieter pleite, wird aus dem Geschenk schnell ein Ärgernis: Denn im Insolvenzverfahren ist der Gutschein meist wertlos. Sie können zwar Ihre Ansprüche anmelden, doch angesichts geringer Quoten und 25 Euro Gerichtskosten lohnt sich das kaum. Daher Gutscheine so schnell wie möglich einlösen. Auch wenn sie grundsätzlich bis zu 30 Jahre lang gültig sind. Eine Verkürzung der Frist ist möglich – aber nur, wenn der Unternehmer einen guten Grund dafür hat. 
     
  • Geschenk mit Mängeln – Gewährleistung greift: Wenn das Geschenk einen Mangel aufweist, gibt es ein gesetzliches Recht auf Gewährleistung. Vorausgesetzt der Mangel war zum Zeitpunkt des Kaufes schon da. Händler:innen müssen die Ware bis zu zwei Jahre nach dem Kauf kostenlos reparieren oder austauschen. Ist das nicht möglich, können Sie eine Preisminderung geltend machen oder das Geld zurückverlangen. Zuständig ist Ihr:e Händler:in (nicht Hersteller:in). Es gibt keine Formvorschriften, aber zu Dokumentationszwecken machen Sie Mängel schriftlich und eingeschrieben geltend. 

  • Freiwillige Garantie: Die Garantie ist eine freiwillige Zusage, meist der Hersteller:innen.

Das ist bei Onlinekäufen zu beachten

  • 14 Tage überlegen: Bei Onlinekäufen gibt es grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Ausnahmen: etwa personalisierte Tassen oder Konzerttickets. Werden Sie über das Rücktrittsrecht nicht ordentlich informiert, verlängert sich die Frist um zwölf Monate. Achtung, verlängerte Rückgabefristen bis weit nach X-Mas sind gesetzlich nicht geregelt und freiwillig! Wurden sie aber beim Kauf vereinbart, sind sie verbindlich! 

  • Supergünstig? Vorsicht Fake-Shops: Kennen Sie eine:n Händler:in nicht, googeln Sie die Website. Bei unschlagbar günstigen Angeboten wachsam sein. Checken Sie Impressum, Bewertungen, und ob es unterschiedliche Zahlungsformen gibt. Betrügerischer Fake-Shop-Anbieter? Prüfen Sie den Shop unter www.fakeshop.at/shopcheck.   

  • Vorsicht bei vorab Zahlen: Finger weg, wenn Sie bei einem Onlineshop nur im Voraus mit Kryptowährungen, über Geldtransferdienstleister:innen (etwa Western Union, MoneyGram) oder Gutscheinkarten für andere Händler:innen zahlen können. Das ist meist ein Fake-Shop. 

  • Blick ins Impressum: Schauen Sie auf das „Impressum“, „Über uns“ oder „Kontakt“. Verdächtig: Sie finden keine Händler:innen-Angaben, bloß ein Kontaktformular. Bei Anbieter:innen etwa aus China oder den USA können zusätzliche Zollgebühren oder bei Zahlung Wechselkursgebühren anfallen.

Kontakt

Kontakt

Pressestelle der AK Wien und der Bundesarbeitskammer

Tel. :  +43 1 50165 12565
Fax. : +43 1 50165 12209 
E-Mail: presse@akwien.at

nur für Journalist:innen -