Übergewinnsteuer rasch umsetzen!
AK und ÖGB wollen mehr Tempo für die Einführung einer Übergewinnsteuer im Energiesektor in Österreich machen. Um rechtliche Unklarheiten zu klären, wurde von der AK ein Gutachten der Steuerrechtsprofessoren Georg Kofler (WU Wien), Michael Tumpel und Peter Bräumann (beide JKU Linz) in Auftrag gegeben. Es analysiert den europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Rahmen für eine Übergewinnbesteuerung des österreichischen Energiesektors und geht insbesondere der Frage nach, inwieweit die EU-Solidaritätsabgabe auf nationaler Ebene im Sinne einer umfassenden Übergewinnsteuer auf den gesamten Energiesektor „ausgerollt“ werden kann.
Gutachten zeigt große nationale Spielräume
Das Gutachten zeigt nicht nur, dass eine besondere Besteuerung des Energiesektors verfassungsrechtlich möglich ist, sondern auch, dass Österreich bei der Umsetzung der EU-Energie-Notfallverordnung (EU) 2022/1854 deutlich über die EU-Mindestvorgaben hinausgehen kann. So wäre es möglich, dass die Solidaritätsabgabe nicht nur für fossile Energieunternehmen, sondern für den gesamten Energiesektor, also auch für Stromunternehmen zur Anwendung kommt.
Die ebenfalls EU-weit vorgesehene Erlösobergrenze für einige Stromerzeuger würde keine „Sperrwirkung“ entfalten, so das Gutachten. „Eine breite Übergewinnsteuer ist nötig, weil die Erlösobergrenze des EU-Modells viel zu hoch und der Besteuerungszeitraum von Dezember 2022 bis Juni 2023 viel zu kurz angesetzt ist; damit bliebe der Großteil der Übergewinne im Stromsektor unangetastet“, sagt AK Steuerexperte Dominik Bernhofer.
Auch in anderen Bereichen zeigt das Gutachten große Spielräume auf nationaler Ebene. Der Steuersatz kann deutlich über die von der EU vorgegebenen 33 Prozent angehoben werden. Zudem ist es rechtlich möglich, auch die Übergewinne 2022, die AK und ÖGB auf über 4 Mrd. Euro schätzen, zu besteuern. Die guten Zahlen, die Energiekonzerne dieser Tage für 2022 vorgelegt haben, unterstreichen die Notwendigkeit, dass auch diese Übergewinne besteuert werden sollen.
AK-ÖGB-Modell
„AK und ÖGB haben bereits im August ein Modell für eine umfassende Übergewinnsteuer vorgelegt. Das nun vorliegende Gutachten gibt eine Handlungsanleitung, wie diese Steuer rasch in Österreich eingeführt werden kann“, sagt AK Steuerexperte Dominik Bernhofer.
Das AK-ÖGB-Modell sieht vor, dass die Übergewinne im Energiesektor in den Jahren 2022 bis 2024 mit 60 bis 90 Prozent besteuert werden. Übergewinn ist dabei der Bilanzgewinn vor Steuern, Finanzergebnis und Abschreibungen (EBITDA), soweit er den Referenzgewinn (Durchschnitt 2019-21) übersteigt. Für Investitionen in Erneuerbare Energieträger soll es einen Sonderabzug geben. Die geschätzten kumulierten Einnahmen 2022 bis 24 belaufen sich auf gut 5 Mrd. Euro (mit Investitionsabzug) bzw. 10 Mrd. Euro (ohne Investitionsabzug).
„Das Rechtsgutachten zeigt, dass die Mitgliedsstaaten einen erheblichen Spielraum bei der Umsetzung der Europäischen Übergewinnsteuer haben. Die Bundesregierung hat sie im Interesse der Bürger:innen zu nutzen, die sich momentan die Anti-Teuerungsmaßnahmen selbst bezahlen, während manche Energieunternehmen gigantische Gewinne machen; dazu zählen auch viele private Unternehmen“, sagt ÖGB Chefökonomin Helene Schuberth.
Das Rechtsgutachten zeige somit auch, so Schuberth weiter, dass sich die Bundesregierung bei der Übergewinnsteuer nicht auf europa- oder verfassungsrechtliche Hürden ausreden könne: „Eine effektive Übergewinnsteuer im Sinne des AK-ÖGB-Modells ist rechtlich möglich!“
Unsere Forderungen
- „Ausrollen“ der EU-Solidaritätsabgabe auf den gesamten Energiesektor (insbesondere alle Unternehmen im Bereich Strom, Gas und Mineralöl)
- Mindestens Verdoppelung des vorgesehenen Steuersatzes von 33 Prozent
- Erfassung der Übergewinne 2022 bis inklusive 2024
- Begünstigung für Investitionen in Erneuerbare Energien, keine Begünstigung für fossile Investitionen
- Verwendung der Einnahmen für einen Energiepreisdeckel, der neben Strom auch die gestiegenen Kosten für Fernwärme und Gas erfasst
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