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6.2.2024

Studierende in der Wohnungskrise

Die Teuerung trifft Studierende besonders hart. Eine Befragung zur Wohnsituation des IFES, beauftragt von der Arbeiterkammer und der Österreichischen Hochschüler_innenschaft zeigt: Studierende müssen im Schnitt 43 Prozent ihres Einkommens für ihre Wohnkosten aufwenden. In privater Miete – der häufigsten Wohnform – beträgt die Wohnkostenbelastung sogar 49 Prozent. Zudem sind diese Mietverträge überwiegend befristet und damit unsicher.

Am 6. Februar präsentierten AK und ÖH auf einer Pressekonferenz die Ergebnisse der IFES-Umfrage:


60 Prozent in befristeten Mietverhältnissen

Besonders prekär für Studierende: Bei befristeten Mietverträgen sind sie 16 Monate im Vertrag verhaftet und können nur mit Zustimmung der Vermietenden ausziehen!

Auch die allgemeine Teuerung setzt den Studierenden stark zu. Besonders starke Betroffenheit herrscht etwa bei Lebensmitteln und Energiekosten. Immer mehr Studierende müssen sich die steigenden Kosten durch Arbeit finanzieren: 68 Prozent der Befragten gehen neben dem Studium einer Erwerbstätigkeit nach.

Die Politik ist gefordert, die Lebenssituation der Studierenden spürbar zu verbessern. ÖH und AK fordern unter anderem eine Wiederaufnahme der Studierendenheimförderung des Bundes, ein Ende der befristeten Mietverträge sowie eine Offensive im geförderten Wohnbau. 

Befragung zur Wohnsituation von Studierenden

Die AK hat beim Sozialforschungsinstitut IFES eine Befragung beauftragt. Dabei geht es um die Wohnsituation von Studierenden, die damit einhergehenden Kosten und die Auswirkungen der Teuerung auf die Studierenden. Befragt wurden im Jänner 2024 österreichweit 1.644 Studierende. 
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Teures Wohnen, unleistbares Leben!

Vor allem Studierende mit geringem Einkommen mussten wegen erhöhter Mieten Maßnahmen ergreifen. Jede:r Dritte mit geringfügiger Anstellung hat seine Wohnsituation verändert, ist also umgezogen oder hat sich eine:n Mitbewohner:in gesucht. Jede:r Dritte mit Teilzeitanstellung arbeitet nun mehr, um die Miete finanzieren zu können. 

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Leistbare Studierendenheimzimmer gesucht

Studierendenwohnheime sind längst nicht mehr die kostengünstige Alternative, die sie einst waren.  Tatsächlich sind bereits zwischen 2011 und 2019 die Kosten stärker als jede andere Wohnform angestiegen: um satte 39 Prozent! (Quelle: Studierendensozialerhebung 2019). 

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Wohnkosten führen zu Abhängigkeiten

Die größten Faktoren bei der Finanzierung des Studiums liegen für Studierende in der eigenen Erwerbstätigkeit (64 Prozent) und der finanziellen Unterstützung durch die Familie (59 Prozent). Das betrifft auch die Wohnkosten: 4 von 10 Studierenden sind (sehr) stark auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um ihre Mietkosten zu decken. 

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Downloads

Eine Zusammenfassung der Befragung finden Sie hier.
Die gesamte Presseunterlage zum Downloaden finden Sie hier.

Unsere Forderungen

  • Wiedereinführung der Studierendenheimförderung des Bundes und Ausbau der Heimplätze: Nur so können Wohnheime wieder leistbare Mieten verlangen, die die Kosten der Heime abdecken – wie etwa längst fällige Reparaturen und Renovierungen. Damit einhergehend muss auch die verfügbare Kapazität an Studierendenheimplätze ausgebaut werden. Besonders in großen Universitätsstädten beklagen Studierende lange Wartezeiten und Platzmangel.  

  • Auswärtigkeitszuschlag in der Studienbeihilfe verdoppeln: In der Studienbeihilfe wird für Studierende, die aufgrund der Entfernung ihres Elternhauses zum Studienort nicht Zuhause wohnen können, ein Auswärtigkeitszuschlag ausbezahlt. In seiner Grundidee im Studienförderungsgesetz (StudFG) soll dieser die Wohnkosten von Studierenden decken.
     
    Der Zuschlag für Auswärtige betrug bei der StudFG-Novelle 1994 3.000 Schilling, was 218 Euro entspricht. Im Jahr 2023 betrug der Zuschlag für Auswärtige 250 Euro, was einer bloßen Erhöhung um 15% entspricht.

    Die generelle Preissteigerung lt. VPI in diesem Zeitraum beträgt aber 93 Prozent. Überdies bilden Mietkosten von 250 Euro in keiner Weise die Realität ab. Daher ist eine Anpassung an die realen Mietpreise und eine entsprechende Verdoppelung des Auswärtigkeitszuschlags in der Studienbeihilfe unumgänglich. 

  • Mietzinsbegrenzungen verbessern und ausweiten: Generell sollen die möglichen Zuschläge mit 25 Prozent gedeckelt werden. Damit würde die Anwendbarkeit des Mietrechtsgesetzes deutlich erhöht. Und schließlich soll der Anwendungsbereich des Richtwertsystems auf alle Häuser, die 30 Jahre und älter sind, ausgeweitet werden.  

  • Offensive für geförderten Wohnbau: Geförderte Mietwohnungen sind sicher und leistbar, weil sie prinzipiell unbefristet und zu geregelten Konditionen vermietet werden. Es bedarf einer Wohnbaumilliarde des Bundes an die Länder unter der Auflage, dass diese Mittel zusätzlich in den Wohnbau investiert werden müssen. Zudem müssen öffentliche Grundstücke für den geförderten Wohnbau reserviert werden.  

  • Weg mit den Befristungen: Immobilienkonzerne, Versicherungen und andere große Wohnungsbesitzer:innen sollen zukünftig nur mehr unbefristet vermieten dürfen. Privatpersonen sollen hingegen eine Wohnung befristetet vermieten dürfen für eigenen Bedarf oder für Kinder oder Enkel.

Kontakt

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