Strommarktdesign: Grundlegende Reform notwendig
Versorgungssicherheit und Leistbarkeit müssen Vorrang vor Profitinteressen der Energiekonzerne haben.
Leistbarkeit muss Vorrang vor Profitinteressen haben
„Von der bereits letzten Sommer von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigten grundlegenden Reform des Strommarktdesigns ist leider nichts übriggeblieben,“ betont AK Direktorin, Silvia Hruška-Frank.
Mit dem von der EU-Kommission am 15.3.2023 vorgelegten Vorschlag zur Reform des europäischen Strommarktes, wird das bestehende System im Wesentlichen beibehalten – das gilt auch für das Merit- Order-System: Das teuerste noch benötigte Kraftwerk – häufig ein Gaskraftwerk – bestimmt die Preise für den Strom, obwohl sich die Erzeugungskosten aus Wasserkraft, Windkraft, Photovoltaik oder Atomkraft nicht verändert haben.
EU-Kommission setzt nur unzureichende Maßnahmen
Insgesamt zeigt die EU-Kommission keinen Mut und setzt nur unzureichende Maßnahmen. Anstelle tiefgreifender Reformen, möchte die EU-Kommission lediglich den vorzeitigen und langfristigen Handel von Strom etwas mehr forcieren. Das bedeutet, dass sogenannte Futurekontrakte, also im Vorhinein an der Börse gehandelte Verträge für den Kauf und Verkauf von Strom, an Bedeutung gewinnen sollen. Außerdem soll es künftig mehr Direktverträge zwischen Erzeugern und Abnehmern geben. Für die Förderung neuer Erzeugungsanlagen sollen, zumindest für einige Jahre, Preisober- und Preisuntergrenzen (Contract for Differences) gelten.
Damit werden die eigentlichen Probleme nicht gelöst. Die Preise für Gas und damit auch für Strom sind nach wie vor hoch. Trotz der gesunkenen Preise in den letzten Wochen sind Gas und Strom im Großhandel noch immer wesentlich teuer, wie im langjährigen Durchschnitt. Die Handelspreise haben sich damit vollständig von den tatsächlichen Herstellungskosten entkoppelt. Die gigantische Umverteilung von Energieverbraucher:innen zu den Energieunternehmen geht weiter. Dabei sind die derzeit volatilen und hohen Preise nicht nur eine massive finanzielle Belastung für Verbraucher:innen, sondern schaden der gesamten Wirtschaft.
Übergeordnete Ziele gesetzlich festschreiben!
Für die Arbeiterkammer ist klar: Ein so wichtiger Sektor wie die Energieversorgung darf nicht ausschließlich der Gewinnorientierung unterworfen werden. „Energie ist kein Gut wie jedes andere, sie ist wesentliche Grundlage unseres Wirtschafts- und Gesellschaftssystems. Eine neues Strommarktdesign muss dem Rechnung tragen. Der Kommissionvorschlag tut dies nicht,“ so Hruška- Frank.
Aus Sicht der Arbeiterkammer gilt es daher, die Energieversorgung als zentralen Teil der Daseinsvorsorge gesetzlich festzuschreiben. Übergeordneten Zielen, wie Versorgungssicherheit, Leistbarkeit und Nachhaltigkeit im Sinne der Dekarbonisierung muss Vorrang vor Profitinteressen eingeräumt werden.
Unsere Forderungen
Die AK richtet daher folgende Forderungen an die EU-Kommission und fordert von der österreichischen Bundesregierung sich dafür auf EU-Ebene einzusetzen:
- Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Leistbarkeit als übergeordnete energiepolitische Ziele gesetzlich festschreiben.
- Verbraucher:innenpreise müssen den tatsächlichen Herstellungskosten entsprechen. Ein neues Strommarktdesign muss sicherstellen, dass die Preise für Strom die tatsächlichen Herstellungskosten widerspiegeln. Das bedeutet, der Großhandelspreis muss den Durchschnittkosten aller Stromerzeugungsarten entsprechen und nicht wie bisher dem Höchstpreis.
- Anreize für den Ausbau Erneuerbarer Energie und flexibler Kapazitäten sicherstellen. Um eine angemessene Vergütung der Stromerzeuger, Investitionssicherheit und den Ausbau Erneuerbarer Energie sicherzustellen, sind technologieabhängige Förderungen notwendig.
- Energiebörsen besser regulieren und Transparenz schaffen: EU-einheitliche Börsenregulierung und strenge staatliche Aufsichtsbehörden. Verbot von Hochfrequenzhandel und Ausschluss marktfremder Akteure.
- Leistbare Grundversorgung mit Energie sicherstellen. Grundverbrauch an Energie zu regulierten Preisen sicherstellen. Kostenersatz für die Energieversorger auf Grundlage von Kostennachweisen.
- Verursachergerechte und solidarische Kostentragung im Bereich der Netze: Auch Erzeuger und Händler müssen einen Beitrag zu den Netzkosten leisten.
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