AK Schweitzer: Strom-Sozialtarif macht Energie für Armutsbetroffene leistbarer
Mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz, das Ende 2025 beschlossen wurde, kommt ab 1. April 2026 ein bundesweit einheitlicher Sozialtarif für Strom. Dieser soll einkommensschwache Haushalte gezielt entlasten und Energiearmut vorbeugen.
Die Arbeiterkammer hat sich intensiv für die Einführung des Sozialtarifs eingesetzt. Für ein Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden pro Jahr gilt künftig ein gesetzlich festgelegter Energiepreis von sechs Cent pro Kilowattstunde. Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben werden zusätzlich verrechnet. Auch für einen Verbrauch über 2.900 Kilowattstunden gibt es einen gesetzlich festgeschriebenen Deckel.
AK Forderung umgesetzt
„Der Sozialtarif ist ein wichtiger Schritt, um die Stromkosten für armutsbetroffene Haushalte leistbar zu machen. Die Arbeiterkammer hat sich vehement dafür eingesetzt. Prüfen Sie jetzt, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen“, betont Tobias Schweitzer, AK Bereichsleiter Wirtschaft.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf den Sozialtarif haben volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die vom ORF Beitrag befreit sind (ausgenommen Studierende). Zusätzliche Unterstützungen sind für größere Haushalte sowie bei erhöhtem medizinischem Strombedarf vorgesehen. Die Abwicklung erfolgt weitgehend automatisch über den Stromanbieter und die ORF-Beitrags-Service GmbH.
Wichtig:
Weitere Infos unter: Strom-Sozialtarif | Arbeiterkammer
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