Müde Kellnerin, die am Ende des Arbeitstages Notizen zu Bestellungen und Trinkgeldern liest
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Schutzkonzept gegen sexuelle Belästigung in der Wiener Gastronomie

Es ist erschreckend: Für Arbeitnehmer:innen in der Gastronomie ist sexuelle Belästigung kein Einzelfall, sondern Arbeitsalltag. Diese Selbstverständlichkeit von Angriffen auf die Menschenwürde ist ungeheuerlich! Das muss aufhören. Darum arbeiten wir gemeinsam mit der Gastro-Gewerkschaft vida und der Fachgruppe Gastronomie in der Wiener Wirtschaftskammer an einem Schutzkonzept gegen sexuelle Belästigung in der Wiener Gastronomie.

Wir bleiben dran!

2022

  • Die AK verzeichnet einen starken Anstieg an Betroffenen von sexueller Belästigung, die Hilfe bei der Arbeitsrechtsberatung suchen. Die Gastronomie ist besonders betroffen.
  • Peter Dobcak, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wiener Wirtschaftskammer kündigt ein Schutzkonzept an

2023

  • Gespräche zwischen Arbeitgeber:innen, Gewerkschaft vida und AK starten
  • AK, vida und Fachgruppe Gastronomie in der WKW befragen ihre Wiener Mitglieder, was sie von einem Schutzkonzept brauchen
  • AK Erfolg vor Höchstgericht: Arbeitgeber bei sexueller Belästigung verantwortlich Mehr ...

2024

No respect, no service!

Eine gemeinsame Umfrage von AK, vida und Fachgruppe Gastronomie der Wiener Wirtschaftskammer ergab: 60 Prozent der Arbeitgeber:innen schützt ihre Mitarbeiter:innen nicht, wenn sie erfahren, dass diese sexuell belästigt wurden.

Grafik

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Die gesamte Presseunterlage zum Downloaden finden Sie hier.
Ludwig Dvořák

 „Wer nichts tut, macht sich mitschuldig!“
Ludwig Dvořák, Bereichsleiter Arbeitsrechtliche Beratung und Rechtsschutz, AK Wien

Gemeinsames Vorgehen gegen sexuelle Übergriffe in der Gastronomie 

Ein erster Meilenstein ist gelungen: Mit einem Leitfaden, wie Belästigung verhindert werden kann und was im Fall des Falles zu tun ist, legen Ludwig Dvořák, Leiter des AK Arbeitsrechts-Bereichs, vida-Frauenchefin Yvonne Rychly, Gleichbehandlungsanwältin Verena Pirker und Branchenvertreter Peter Dobcak eine praxisnahe Anleitung für Unternehmer:innen und Arbeitnehmer:innen vor.

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Den Leitfaden zur Prävention von sexueller Belästigung können Sie hier herunterladen.

Leitfaden (wko.at)


Vorstellung des Leitfadens zur Prävention sexueller Belästigung in der Gastronomiebranche
© Florian Wieser, WKW

Einige Eckpunkte des Leitfadens: 

Warum braucht es diesen Leitfaden?

  • Fehlende Präventionsmaßnahmen und geringes Rechtsbewusstsein tragen dazu bei, dass sexuelle Belästigung häufig gar nicht als rechtswidrig erkannt, als „harmloser Flirt” oder „Baggern” abgetan, oder aus Angst vor Jobverlust oder übler Nachrede („War doch nur Spaß! Wieso macht sie da so ein Ding draus? Was fällt der ein!?”) von den Betroffenen geduldet wird.  (Siehe Seite 3)

Achtung! Fürsorgepflicht!

  • Eine Diskriminierung im Zusammenhang mit sexueller Belästigung liegt auch vor, wenn der/ die Arbeitgeber:in „es schuldhaft unterlässt” im Falle von sexueller Belästigung „angemessene Abhilfe zu schaffen“ (§ 6 Abs 1 Z 2 GlBG). (Siehe Seite 7)

9 Schritte zur Prävention

  • Es gibt einen verlässlichen Beschwerdeprozess
  • Entgegennahme: Informieren Sie Ihr Team, dass es einen Beschwerde- bzw. Meldeprozess gibt und dass Meldungen immer ernst genommen werden. Stellen Sie ein Meldeformular zur Verfügung (Siehe Anhang: Meldeformular). (Siehe Seite 8 und Seite 15)

Du wirst sexuell belästigt? So gehst du vor

  • Wende dich an die innerbetriebliche Ansprechperson (Betriebsrat, Vertrauensperson, Beschwerdestelle, Gleichstellungsbeauftragte). Diese gibt es nicht? Wirst du von Vorgesetzten belästigt? Dann wende dich an die Arbeiterkammer, die Gleichbehandlungsanwaltschaft oder die Gewerkschaft vida.
     
  • „Arbeitgeber:innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Abhilfe bei sexueller Belästigung zu schaffen“, sagt Ludwig Dvořák, Leiter des AK Bereichs arbeitsrechtliche Beratung und Rechtsschutz. „Die Fachgruppe Gastronomie der Wirtschaftskammer Wien hat hier Verantwortungsbewusstsein gezeigt und ein Schutzkonzept unter Einbindung der Arbeitnehmer:innenvertretung angekündigt. Die Gespräche darüber waren sehr konstruktiv. In einer gemeinsamen Umfrage konnten Arbeitnehmer:innen und Unternehmen sagen, wo konkret die Probleme sind und welche Maßnahmen sie brauchen. Jetzt ist mit dem Leitfaden, was bei sexueller Belästigung zu tun ist, ein erster Meilenstein gelungen.“

Die nächsten Schritte:

  • Verbreitung des Leitfadens in der Wiener Gastronomie durch Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen
  • Gespräche über weitere Bausteine eines Schutzkonzepts, wie etwa Schulungen
  • Regelmäßige Erfolgskontrolle


Kontakt

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Pressestelle der AK Wien und der Bundesarbeitskammer

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Fax. : +43 1 50165 12209 
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