AK Erfolg: Mieterhöhungen gemäß Baukostenindex sind unrechtmäßig!
Bis zu 14 Prozent mehr Miete – Prokop Immobilienverwaltung und Belmar Privatstiftung berechnen in ihren Mietverträgen eine jährliche Mietzinsanpassung nach dem Baukostenindex. Die AK klagte die „Wertsicherungsklausel“ und andere Bestimmungen. Der OGH bestätigte nun: Diese Vertragsbestimmungen sind unzulässig. Vermieter:innen sollen die zu Unrecht verlangte Miete zurückzahlen und Mietvorschreibungen anpassen, fordert die AK.
Mieter:innen schlugen Alarm – Anfang 2022 sahen sie sich mit drastischen Mieterhöhungen von bis zu 14 Prozent konfrontiert. Prokop Immobilienverwaltung GmbH erhöhte die Mieten im Namen der Vermieter:innen um bis zu 209 Euro monatlich – basierend auf einer fragwürdigen „Wertsicherungsklausel“ im Mietvertrag, die sich auf den Baukostenindex stützte.
OGH gab AK Recht
Die Mieter:innen wandten sich an die Mieterhilfe der Stadt Wien, die nach eingehender Prüfung die AK informierte. Die AK, mit Verbandsklagebefugnis nach dem Konsumentenschutzgesetz, befand diese Klausel und weitere Vertragsbestimmungen als rechtswidrig und führte einen Verbandsprozess gegen das Hausverwaltungsunternehmen und eine institutionelle Eigentümerin, die diese Verträge verwendet hatten.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied nun: Die Baukostenindex-Klausel als Berechnungsgrundlage für Mieterhöhungen ist sachlich nicht gerechtfertigt und unzulässig.
Unzulässige Mietzinserhöhungen müssen zurückgezahlt werden
Mieter:innen haben Rechte, die AK setzt sie für ihre vier Millionen Mitglieder durch. Sie fordert nun Prokop Immobilienverwaltung GmbH und Belmar Privatstiftung auf, den betroffenen Mieter:innen die unzulässigen Mietzinserhöhungen der vergangenen Jahre zurückzuzahlen.
Außerdem müssen die Mietvorschreibungen künftig angepasst werden. Sollte das nicht geschehen, plant die AK Musterprozesse zur Rückzahlung und wird mit Unterlassungsexekution gegen weitere unzulässige Mietvorschreibungen vorgehen.
Zudem fordert die AK die Rückerstattung der rechtswidrig verrechneten Manipulationsgebühren. Dies gilt auch für alle Vermieter:innen, die ähnliche unzulässige Klauseln verwenden.
Betriebskosten-Klausel ist rechtswidrig
Daneben wurde auch noch die Betriebskosten-Klausel, die Prokop/Belmar in diesem Mietvertrag verwendete, vom OGH als unklar formuliert und somit als rechtswidrig festgestellt.
Die AK plant auch hier einen Musterprozess gegen Prokop/Belmar zur Rückforderung überhöhter Betriebskosten, sollten sie die unzulässig verrechneten Betriebskosten nicht rasch zurückzahlen.
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