Junger, zufriedener Mieter sitzt in der neu bezogenen Wohnung auf einem beigen Sofa.
© WHstudio Leushin N, stock.adobe.com
23.3.2026

Mieter:innen bleibt mehr im Börsel!

Ab 1. April greifen erstmals die beiden mietbremsenden Gesetze vom Dezember 2025 und entlasten rund 1,1 Millionen Haushalte in Österreich: So werden in privaten Mietwohnungen die ungeregelten Mieten erstmals gebremst, während die geregelten Mieten in privaten und kommunalen Wohnungen wiederholt deutlich begrenzt werden. Bei den geregelten Mieten in privaten Altbauten und kommunalen Mietwohnungen sind durch die insgesamt drei Mietbremsen seit 2023 monatliche Ersparnisse bis zu 113 Euro drinnen. Das sind auch AK Erfolge. Mit dem neuen AK Mietpreisbremse-Rechner kann jede:r schnell berechnen, wie hoch die Miete im April steigen darf.

Mietbremsen greifen ab April 

In etwa 470.000 privaten Mietwohnungen werden die ungeregelten Mieten ab April erstmals etwas gebremst – durch das Mietenwertsicherungsgesetz vom Dezember 2025. Die geregelten Mieten in rund 340.000 privaten Altbauwohnungen und etwa 280.000 kommunalen Mietwohnungen werden ebenfalls ab April erneut deutlich gebremst – aufgrund des fünften Mietrechtlichen Inflationsgesetzes (MILG). 

Wie die Mietbremsen wirken

Zur Erinnerung – Mietbremsenregelungen: In der Teuerungskrise ab 2022 haben AK und Mieterschutzorganisationen die Preis-Mieten-Spirale vehement kritisiert und sich massiv für Preisbremsen eingesetzt. Im Jahr 2023 hat die damals amtierende Regierung schließlich reagiert. Im dritten MILG war vorgesehen, dass die Richtwerte im Jahr 2025 nur um maximal fünf Prozent erhöht werden dürfen – das hat die aktuelle Regierung mit dem vierten MILG vollständig ausgesetzt. Das fünfte MILG vom Dezember 2025 beschränkt die nun bevorstehende Erhöhung der Richtwerte abermals mit einem Prozent. Und das Mietenwertsicherungsgesetz – ebenfalls vom Dezember 2025 – beschränkt erstmals die ungeregelten Mieten.  

Richtwerte eingebremst

Ab 1. April werden etwa die mietrechtlichen Richtwerte zum ersten Mal seit April 2023 wieder erhöht. Diese Erhöhung ist gesetzlich auf ein Prozent beschränkt. Am Beispiel des Wiener Richtwerts wird deutlich: Er steigt von 6,67 auf 6,74 Euro. Seit der letzten Erhöhung wurden drei mietenbremsende Gesetze beschlossen – also das dritte, vierte und fünfte Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz. Ohne diese Mietenbremsen würde der Wiener Richtwert mit April bereits auf 7,67 Euro steigen. Das wäre verglichen mit 2023 eine Steigerung um 14,9 Prozent! Tatsächlich wird nun bloß um ein Prozent erhöht – das gilt auch für die Richtwerte in den anderen acht Bundesländern.  

Bis zu 113 € monatlich sparen

Die AK hat berechnet: Durch die drei gesetzlichen Mietpreisbremsen sparen sich Mieter:innen für eine durchschnittliche 60 Quadratmeter Wiener Gemeindewohnung, die zum Richtwert vermietet ist, jetzt 61 Euro im Monat (inklusive Umsatzsteuer) – das sind etwa 740 Euro im Jahr. Im Wiener Gemeindebau sind rund 100.000 Wohnungen zum Richtwert vermietet.

Wenn eine Mietwohnung im privaten Altbau zum Richtwert ohne Zuschläge vermietet ist, ergeben sich je nach Bundesland unterschiedliche Ersparnisse. Eine durchschnittliche Wohnung mit 72 Quadratmeter ist in Wien um 74 Euro pro Monat und etwa 890 Euro (immer inklusive Umsatzsteuer) pro Jahr günstiger. In der Steiermark beläuft sich die Ersparnis auf 96 Euro pro Monat und rund 1.150 Euro pro Jahr. In Vorarlberg betragen die Mietenbremsungen sogar 113 Euro pro Monat und fast 1.360 Euro pro Jahr.

Wohnen muss leistbar sein!

Die AK bleibt weiterhin dran und fordert ein modernes, klares Mietrecht mit transparenten Mietzinsobergrenzen. Befristungen sollen abgeschafft werden, Ausnahmen sollen für Privatpersonen gelten. Zudem muss Mietwucher mit saftigen Strafen belegt werden.  

Neu: AK Mietpreis-Check  

Die AK hat für ihre Mitglieder ein neues Service – einen Rechner, der die komplexe Mietpreisbremse für die eigene Miete einfach nachvollziehbar macht. Die Mietpreisbremse greift erstmals direkt in die vertragliche Wertsicherung von Mieten ein. Die Arbeiterkammer schafft Klarheit: Mit dem neuen AK Rechner können Mitglieder berechnen, wie stark die Miete 2026 durch die Mietpreisbremse höchstens steigen darf. So behalten Mieter:innen – und auch Vermieter:innen – den Überblick.

Kontakt

Kontakt

Pressestelle der AK Wien und der Bundesarbeitskammer

Tel. :  +43 1 50165 12565
Fax. : +43 1 50165 12209 
E-Mail: presse@akwien.at

nur für Journalist:innen -