Ältere Arbeitnehmerin mit Unterlagen im Bürogebäude
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18.5.2026

Lohntransparenz – eine Frage der Gerechtigkeit für Frauen

Österreich zählt im EU-Vergleich zu den Schlusslichtern bei der Einkommensgerechtigkeit. Der Gender Pay Gap liegt mit 17,6 Prozent deutlich über dem EU-Durchschnitt (11,1 Prozent). Analysen zeigen, dass nur rund ein Drittel dieser Lohnlücke durch strukturelle Faktoren erklärbar ist, mehr als zwei Drittel bleiben unerklärt. Die Hypothese ist, dass es sich um direkte Lohndiskriminierung handelt. 

EU-Richtlinie für mehr Lohntransparenz

Bis zum 7. Juni 2026 muss Österreich die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz umsetzen. Unternehmen sind dann zu mehr Gehaltstransparenz bei Bewerbungen und im laufenden Arbeitsverhältnis verpflichtet. Doch die Vertreter der Wirtschaft mauern. AK Präsidentin Renate Anderl und EU Abgeordnete Evelyn Regner nahmen dazu in einer gemeinsamen Pressekonferenz Stellung:


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Presseunterlage

Einkommen bleibt oft ein Tabuthema

In Österreich bleibt Einkommen oft ein Tabuthema: Gespräche über Gehälter sind selten, viele Beschäftigte wissen nicht, nach welchen Kriterien ihr Einkommen zustande kommt. Besonders intransparent sind variable Entgeltbestandteile wie Zulagen, Prämien und Boni – genau dort zeigt sich Lohndiskriminierung häufig besonders deutlich. Eine breit angelegte Studie der AK Wien gemeinsam mit L&R Sozialforschung (2025) bestätigt dieses Bild und zeigt klar: Beschäftigte wollen mehr Transparenz.

Buchhalterin: 400 Euro weniger für gleiche Arbeit 

Die Folgen fehlender Gehaltstransparenz zeigen sich regelmäßig in der Beratung der Arbeiterkammer. So erhielt eine Wiener Buchhalterin trotz gleicher Ausbildung und Aufgaben 400 Euro weniger Gehalt als ein später eingestellter Kollege.

Der Arbeitgeber begründete die Differenz mit besseren Verhandlungsfähigkeiten des Mannes und einer angeblich vorgesehenen Führungsrolle. Das Gericht stellte jedoch klar: Es lag eine geschlechtsbezogene Diskriminierung vor. Allein stärkeres Auftreten im Gehaltsgespräch rechtfertigt keine schlechtere Bezahlung.

Die Arbeiterkammer erkämpfte für die Betroffene 5.600 Euro Entschädigung. „Gleiche, faire Einkommen dürfen nicht vom Verhandlungsgeschick abhängen, sie sind eine Frage von Gerechtigkeit und Respekt“, so AK Präsidentin Renate Anderl.

So wird Lohntransparenz wirklich wirksam

Die erfolgreiche Umsetzung der Richtlinie braucht klare Voraussetzungen, um tatsächlich mehr Transparenz und Gerechtigkeit zu schaffen:

  • Mitbestimmung: Betriebsrät:innen und Personalvertreter:innen müssen bei der betrieblichen Umsetzung eine zentrale Rolle spielen. 
  • Information: Arbeitnehmer:innen brauchen umfassende Informationen über ihre Rechte im Zusammenhang mit Lohntransparenz. 
  • Gesetzliche Vorgaben: Arbeitgeber:innen brauchen klare, unmissverständliche gesetzliche Vorgaben.

Kontakt

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