
Gentechnik: Konsument:innen muss die Wahlfreiheit bleiben
Der Ministerrat der EU hat sich für eine Lockerung der EU-Regeln für Produkte der Neuen Gentechnik (NGT) ausgesprochen. Im Ausschuss der Ständigen Vertreter:innen stimmte die Mehrheit dafür, während Österreich mit seiner Gegenstimme leider keinen Erfolg hatte.. „Diese Entscheidung ist nicht im Sinne der Konsument:innen“, kritisiert Iris Strutzmann, Gentechnikexpertin der Arbeiterkammer Wien.
Wissen Sie, ob Sie gentechnikfrei einkaufen?
Eine Lockerung der Regeln für Produkte der Neuen Gentechnik würde bedeuten, dass die Kennzeichnungspflicht fallen würde. "Die Österreicher:innen wollen aber wissen, ob sie gentechnikfrei einkaufen", betont Iris Strutzmann. "Für 84 Prozent der Konsument:innen ist 'gentechnikfrei' ein wichtiges Kriterium beim Lebensmitteleinkauf. Daher braucht es klare Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit auch bei allen Produkten der Neuen Gentechnik."
Nicht nur die Kennzeichnung steht auf dem Spiel. Eine Deregulierung würde bedeuten, dass über 90% aller NGT-Pflanzen auch ohne umfassende Sicherheitschecks auf dem europäischen Markt landen könnten. Eine AK-Studie, die vom Umweltbundesamt durchgeführt wurde, zeigt in mehreren Fällen auf, dass beim Einsatz von NGTs unbeabsichtigte genetische Änderungen möglich sind. „Daher sind Sicherheitschecks notwendig, um Konsument:innen vor möglichen Gesundheitsgefahren zu schützen“, so Strutzmann.
Kennzeichnung vom Feld bis zum Teller
Nun beginnen die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat der Agrarminister:innen und des Europäischen Parlaments. Hier ist das Europäische Parlament gefordert. Es muss seine Position zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung vom Feld bis zum Teller in den Verhandlungen mit der Kommission und dem Rat verteidigen. „Das Recht auf Wahlfreiheit für Konsument:innen darf nicht unter die Räder kommen“, fordert Strutzmann.
AK Forderungen
- Wahlfreiheit für KonsumentInnen: Lebens- und Futtermittel, die mit Verfahren der Neuen Gentechnik hergestellt werden, müssen als gentechnisch veränderte Produkte gekennzeichnet werden, um die Wahlfreiheit der KonsumentInnen abzusichern.
- Einhaltung des Vorsorgeprinzips: Auch bei Produkten der Neuen Gentechnik sind vor einer Marktzulassung gründliche Überprüfungen auf Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt notwendig.
- Kein Patent auf Leben:
Die AK Wien fordert ein klares Nein zu Patenten auf Pflanzen und Tiere.
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