
Genossenschafts-Privatisierungen – teure Mieten, unsichere Zukunft!
Nach der Privatisierung von Genossenschaftswohnungen steigen Mieten oft drastisch an – selbst dort, wo eigentlich noch die günstigeren, gemeinnützigen Mieten gelten sollten. Auch Mietverträge sind oft nur mehr befristet. Die Wohnrechtsexperten Walter Rosifka (AK Wien) und Ernst Gruber (wohnbund:consult) beleuchten aktuelle Fälle. Zudem geben sie Einblicke in die Wohnverhältnisse von Mieter:innen in ehemals bundeseigenen Wohnungen:
Kostenfalle Miete und Befristung
Die AK warnt vor den Folgen der Privatisierung von gemeinnützigen Bauvereinigungen und ihren Wohnungen. Was einst günstiger, sozialer Wohnraum war, verwandelt sich in ein lukratives Spekulationsobjekt. Die Mieten schießen in die Höhe, befristete Mietverhältnisse ziehen ein – die Mieter:innen wissen nicht, ob die teureren Mieten überhaupt zulässig sind. Der Grund: Vermieter:innen umgehen häufig die gesetzlichen Regeln für günstigen Wohnraum.
AK Experte Walter Rosifka warnt: „Ist die Gemeinnützigkeit weg, geht’s nur noch um Maximierung der Renditen!“ Um den Mieter:innen mehr Sicherheit zu geben, fordert die AK mehr Transparenz: ein „Pickerl“ im Grundbuch für gemeinnützige Wohnungen. Das soll anzeigen, dass der Mietdeckel auch dann noch gilt, wenn abverkauft wird. Zudem sind Strafen für Mietwucher nötig.
Abverkauf zum Spottpreis
Das Paradebeispiel für Privatisierungen von gemeinnützigen Bauvereinigungen und ihren Wohnungen ist die BUWOG-Privatisierung unter Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. 2004 wurden in Österreich 60.000 bundeseigene Wohnungen (BUWOG, WAG Linz, ESG Villach und EBS Linz) abverkauft. Die Republik hat dafür läppische 961 Millionen Euro eingenommen.
Inklusive der Übernahme von offenen Krediten haben die Käufer:innen im Durchschnitt knapp unter 40.000 Euro pro Wohnung bezahlt. Zwischen 2012 und 2015 wurden weitere mehr als 3.000 Genossenschaftswohnungen der Gesfö, Riedenhof und Pannonia privatisiert.
Gemeinnützigkeitsregeln werden ignoriert
Die ehemals gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften und vor allem auch die Investor:innen, die solche Wohnungen kaufen, müssen nach wie vor – und auf Lebensdauer der Wohnungen und Gebäude – zu den günstigeren Regeln des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) vermieten.
Das heißt: Die Mieten sind gedeckelt! In der Regel dürfen Grundmiete und Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (zusammen derzeit 4,38 Euro pro Quadratmeter) plus Betriebskosten und Umsatzsteuer verlangt werden. In der Praxis wird dieses Gesetz oft ignoriert.
Die Zeche zahlen die Mieter:innen
Die Realität sieht dann so aus: Wohnungen werden mit satten Aufpreisen ins Eigentum verkauft – an bisherige Mieter:innen oder sonstige Kaufwillige – und/oder dann von den neuen Eigentümer:innen zu Wucherpreisen weitervermietet. Unsichere Wohnverhältnisse aufgrund von befristeten Mietverhältnissen und überhöhte Mieten sind an der Tagesordnung – großteils illegal.
Auch die soziale Bindung schwindet schleichend. „Wer eine Wohnung mietet, weiß in der Regel gar nicht, ob ihr:e Vermieter:in dem Gemeinnützigkeitsgesetz unterliegt oder nicht. Das zu erfahren und schließlich auch durchzusetzen, ist praktisch kaum möglich“, so Rosifka.
AK Forderungen
- „Pickerl“ für WGG-Wohnungen:
Das BMW soll dafür sorgen, dass bei allen dem WGG unterliegenden Wohnungen eine Grundbuchs-Anmerkung „gemeinnützig, WGG Mietzinsbildung“ erfolgt. - Aus für Befristungen im Mietvertrag
- Saftige Strafen für Mietwucher
- Dauerhafte Wohnbaumilliarde für Länder
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