
Lohndiskrimierung aufgrund des Geschlechts
Eine Frau aus Wien verdiente als Buchhalterin trotz gleicher Ausbildung und Aufgaben 400 Euro weniger als ein männlicher Kollege, der sogar später eingestellt wurde. Der Arbeitgeber rechtfertigte den Lohnunterschied mit „besserem Verhandlungsgeschick“ des Mannes und, dass der Mann für eine Führungsposition vorgesehen sei. Das Gericht sah dies anders und entschied, dass die Frau wegen ihres Geschlechts diskriminiert wurde. „Selbstbewussteres Auftreten“ kann kein akzeptabler Grund für eine Diskriminierung sein. Die Arbeiterkammer erkämpfte 5.600 Euro Entschädigung und setzte so ein wichtiges Zeichen gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz.
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