Buchhalterin im Homeoffice
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14.9.2026

AK Erfolg: 4.400 Euro für Buchhalterin

Nach nur einem Monat war der Job weg – und die Gehaltszahlung gestoppt. Eine Wiener Buchhaltungskanzlei berief sich auf eine angeblich vereinbarte Probezeit. Die Arbeitnehmerin wehrte sich mit Hilfe der AK und bekam vor Gericht knapp 4.400 Euro brutto zugesprochen.

Kein Dienstzettel, plötzlich eine Probezeit

Nach langer Arbeitslosigkeit hatte die Buchhalterin auf einen Neustart gehofft. Das AMS unterstützte ihren Einstieg mit einer Wiedereingliederungsbeihilfe und einem Lohnverrechnungskurs. Doch einen Dienstvertrag oder den gesetzlich vorgeschriebenen Dienstzettel bekam sie trotz mehrmaliger Nachfrage nicht.

Am letzten Tag ihres ersten Arbeitsmonats beendete die Kanzlei das Arbeitsverhältnis und stellte die Gehaltszahlung ein. Die Begründung: Es sei eine Probezeit vereinbart worden, in der das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Kündigungsfrist gelöst werden könne. Die Buchhalterin bestritt das und wandte sich an die AK.

Mit der AK zu knapp 4.400 Euro

Vor Gericht berief sich der:die Arbeitgeber:in auf mehrere Zeugen. Alle wollten sich an die Probezeitvereinbarung erinnern – an andere Details des Einstellungsgesprächs jedoch kaum. Das fiel auf.

Der Richter entschied zugunsten der Arbeitnehmerin: Sie erhielt knapp 4.400 Euro brutto Kündigungsentschädigung.

Ältere Frauen brauchen faire Chancen

Die Buchhalterin ist bereits von der Anhebung des Frauenpensionsalters betroffen. Ihr Fall zeigt, wie schwierig der berufliche Wiedereinstieg für ältere Frauen sein kann.

Für die AK ist klar: Frauen brauchen faire Chancen am Arbeitsmarkt und eine Pension in Gesundheit. Forderungen nach einem noch höheren Pensionsalter gehen an ihrer Lebensrealität vorbei. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen. Wer ältere Frauen in die Arbeitslosigkeit abschiebt, soll dafür künftig einen Ausgleichsbetrag leisten.

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