Vorsicht vor ausgespähten PIN-Codes
Immer wieder kontaktieren uns Konsument:innen, die sich nach dem Diebstahl der Bankomatkarte mit missbräuchlichen Abhebungen konfrontiert sehen.
Die AK klagte erfolgreich die BAWAG und Santander Consumer Bank. Es ging um die Kreditbearbeitungsgebühren, die die AK als Zusatzentgelt für sachlich nicht gerechtfertigt hielt. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof (OGH) der AK Recht gegeben.
Die AK versucht nun für Betroffene bei den Banken eine konsument:innenfreundliche Lösung zu erreichen, damit sie einfach und unkompliziert ihre zu Unrecht bezahlte Kreditbearbeitungsgebühr zurückbekommen.
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