Wohnkosten
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Mietvertrag – was du wissen solltest

Wenn du eine passende Wohnung gefunden hast und dich mit dem Maklerbüro oder der Vermieterin bzw. dem Vermieter einig bist, kommt der letzte Schritt: der Mietvertrag.

Der Mietvertrag regelt alle wichtigen Rechte und Pflichten rund um deine Wohnung. Deshalb solltest du ihn gut verstehen, bevor du unterschreibst.

Wer darf einen Mietvertrag abschließen?

Grundsätzlich gilt:
Ab dem 18. Geburtstag kannst du selbstständig Verträge abschließen – also auch einen Mietvertrag.

Wenn du noch keine 18 bist und ausziehen möchtest, gelten besondere Regeln.

Mietvertrag als Jugendliche:r unter 18

Auch Jugendliche ab 14 Jahren (mündige Minderjährige) können einen Mietvertrag abschließen. Dafür muss aber mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Du hast ein regelmäßiges Einkommen (z. B. Lehrlingsentschädigung), das hoch genug ist, um die Miete zu bezahlen.
  • Deine Eltern oder Erziehungsberechtigten stimmen dem Mietvertrag zu.

Wichtig:

Wenn dein Einkommen zu niedrig ist, kann der Mietvertrag zwar unterschrieben werden – er wird aber erst wirksam, wenn deine Eltern oder Erziehungsberechtigten ausdrücklich zustimmen.

Wann ist dein Einkommen „hoch genug“?

Dein Einkommen ist deine finanzielle Grundlage. Es muss reichen, um alle wichtigen Lebenskosten zu decken, zum Beispiel:

  • Essen und Trinken
  • Kleidung
  • Mobilität
  • Freizeit
  • Wohnen (Miete + Betriebskosten)

Du solltest also nicht dein gesamtes Einkommen nur für die Miete ausgeben müssen.

Faustregel aus der Praxis

Du solltest ungefähr dreimal so viel verdienen wie die gesamte monatliche Miete (inklusive Betriebskosten und Heizung).
Das erwarten viele private Vermieter:innen als Mindestvoraussetzung.

Vorbereitung auf den ersten Mietvertrag

Bevor du den Mietvertrag unterschreibst, müssen beide Seiten sicher sein:

  • Du bist dir sicher, dass dir die Wohnung gefällt und du sie dir leisten kannst.
  • Die Vermieterin oder der Vermieter hat sich für dich als Mieter:in entschieden.

Welche Unterlagen werden oft verlangt?

Viele Vermieter:innen möchten vorab eine Gehaltsbestätigung sehen. Daraus soll hervorgehen, dass dein Einkommen etwa dreimal so hoch ist wie die Miete.

Wenn dein Einkommen nicht ausreicht, kann oft eine Bürgschaft helfen. Dabei verpflichten sich z. B. deine Eltern schriftlich, für die Miete einzuspringen, falls du nicht zahlen kannst.

Wichtiger Tipp vor der Unterschrift

Wenn ihr euch einig seid, lass dir unbedingt einen Vertragsentwurf geben.

Auch wenn viele Mietverträge ähnlich aufgebaut sind:

Lies den Vertrag in Ruhe und sehr genau durch.
Lass ihn bei Unsicherheiten von einer Beratungsstelle oder Mieterorganisation prüfen.

Diese Inhalte muss ein Mietvertrag enthalten

Ein schriftlicher Mietvertrag sollte klar und vollständig sein. Folgende Punkte sind besonders wichtig:

Vertragspartner:innen

  • Name der Vermieterin oder des Vermieters
  • Dein Name als Mieter:in

Mietobjekt

  • genaue Adresse
  • Größe in Quadratmetern
  • Beschreibung der Räume (z. B. Küche, Bad, Zimmer, WC)
  • Keller-, Dachboden- oder Garagenplätze, wenn vorhanden

Ausstattung und Nutzung

  • Heizungsart und Sanitärausstattung
  • Küche (voll ausgestattet oder nur teilweise)
  • Nutzung von Gemeinschaftsräumen (z. B. Garten, Waschküche, Fahrradraum)

Laufzeit und Beginn

  • Startdatum der Miete bzw. Wohnungsübergabe
  • Mietdauer:
    • unbefristet (ohne fixen Endtermin) oder
    • befristet (mit festem Enddatum) 

Kosten

  • Höhe der monatlichen Miete
    • aufgeteilt in Hauptmietzins, Betriebskosten und Umsatzsteuer
  • Betriebskostenschlüssel (wer zahlt welchen Anteil für z. B. Wasser, Müll, Versicherung, Reinigung)

Mieterhöhungen

  • ob die Miete „wertgesichert“ ist
    → das bedeutet: Sie kann während des Vertrags steigen
  • wenn ja: genaue Regelung (z. B. Anpassung an die Inflation)

Kaution

  • ob eine Kaution verlangt wird
  • wie hoch sie ist
  • wie sie bezahlt wird (z. B. bar oder Sparbuch)

Wichtige Zusatzvereinbarungen

  • alle mündlich zugesagten Absprachen gehören in den Vertrag
    (z. B. Reparaturen oder Zusagen zur Wohnungssanierung)

Kurz zusammengefasst

  • Du kannst ab 18 selbst einen Mietvertrag unterschreiben.
  • Unter 18 geht das nur mit Einkommen oder Zustimmung der Eltern.
  • Achte auf ausreichendes Einkommen (Faustregel: 3× Miete).
  • Lies den Mietvertrag immer genau und lass ihn im Zweifel prüfen.
  • Alle wichtigen Absprachen müssen schriftlich im Vertrag stehen.
 

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