Ich möchte den Job wechseln
Sie möchten sich beruflich verändern, egal, ob in einer neuen Firma oder in einem anderen Beruf? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Berufswechsel und Weiterbildung.
Sie möchten Ihre Arbeit kündigen?
Wenn Sie nicht länger bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber bleiben wollen, gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten:
- Sie kündigen, oder
- Sie einigen sich mit Ihrem Arbeitgeber auf eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
Die wichtigsten Unterschiede
- Bei einer Arbeitnehmer-Kündigung müssen Sie bestimmte Fristen und Termine einhalten. Diese können sehr unterschiedlich sein. Am besten erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Gewerkschaft oder bei unserer Arbeitsrechtsberatung. Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, bekommen Sie dieses frühestens 4 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt. Weitere Details zur Arbeitnehmer-Kündigung finden Sie hier…
- Bei einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber, wann das Dienstverhältnis enden soll. Es müssen keine bestimmten Fristen oder Termine eingehalten werden. Entscheidend ist, dass beide Seiten der Auflösung zustimmen. Das Arbeitslosengeld wird Ihnen gleich nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt, vorausgesetzt, Sie haben einen Anspruch darauf und sind beim AMS arbeitslos gemeldet. Nähere Informationen zur einvernehmlichen Auflösung finden Sie hier…
Tipp
Wann und wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld? Wann muss ich mich dafür beim AMS melden? Kann ich etwas dazuverdienen, ohne die AMS-Leistung zu verlieren? Alle Infos zum Thema Arbeitslosigkeit finden Sie hier…Dienstzeugnis verlangen
Falls Sie sich von Ihrem bisherigen Arbeitgeber trennen wollen, vergessen Sie bitte nicht, ein Dienstzeugnis zu verlangen. Sie werden es bei späteren Bewerbungen brauchen. Erfahren Sie hier, was in einem Dienstzeugnis stehen muss und welche Geheimcodes sie enthalten können...
Sie möchten beruflich umsatteln oder sich weiterqualifizieren?
Vielleicht ist Ihnen noch nicht ganz klar, wohin Ihre berufliche Reise in Zukunft gehen soll. In diesem Fall empfiehlt sich eine Bildungsberatung: Klopfen Sie Ihre Interessen und Potenziale ab und erfahren Sie, welche Bildungsmöglichkeiten für Sie in Frage kommen könnten. Je nach Bundesland und individueller Situation gibt es auch verschiedene Förderungen oder Beihilfen – vielleicht auch für Ihr Vorhaben?
Bildungskarenz: Bezahlte Auszeit vom Beruf
Wenn Sie Zeit für eine Aus- oder Weiterbildung brauchen, ist eine Bildungskarenz vielleicht eine Möglichkeit für Sie. Bildungskarenz bedeutet, dass Sie sich bis zu einem Jahr von Ihrem Arbeitgeber freistellen lassen können, um sich auf Ihr Bildungsvorhaben zu konzentrieren. Der Arbeitgeber muss damit allerdings einverstanden sein. Während der Bildungskarenz erhalten Sie vom AMS Weiterbildungsgeld. Nähere Informationen zur Bildungskarenz gibt es hier…
TIPP
Das Weiterbildungsgeld ist so hoch wie das Arbeitslosengeld. Füttern Sie den AMS-Rechner mit Ihren Daten und finden Sie heraus, wie viel Ihr Weiterbildungsgeld ausmachen würde.
Stunden reduzieren mit der Bildungsteilzeit
Arbeitszeit reduzieren, um sich weiterzubilden, und für die wegfallenden Stunden einen „Lohnersatz“ vom AMS bekommen – das ist mit der Bildungsteilzeit möglich. Gerade für kleinere Einkommen ist die Bildungsteilzeit finanziell attraktiver als die Bildungskarenz. Außerdem bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Betrieb. Wie’s im Detail funktioniert und was es zu beachten gibt, erfahren Sie hier…
Bildungskosten von der Steuer absetzen
Wenn Sie Lohnsteuer zahlen, können Sie die Kosten für berufliche Aus- und Weiterbildungen über die ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend machen und sich Geld vom Finanzamt zurückholen. Absetzen können Sie zum Beispiel Studien- und Kursgebühren, Fachliteratur, aber auch Ausgaben für Kopien oder Reisespesen zum Ausbildungsort. Mehr Infos zu Werbungskosten finden Sie hier…
TIPP
Was und wie viel kann ich von der Steuer absetzen? Welche Belege brauche ich dafür? Und wie funktioniert das mit der ArbeitnehmerInnenveranlagung? Wenden Sie sich an die Steuerhotline Ihrer Arbeiterkammer – wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen auch beim „Lohnsteuerausgleich“! Hier geht's zur Kontaktübersicht...
Schulungskosten zurückzahlen
Sie haben eine Ausbildung auf Firmenkosten absolviert und möchten den Arbeitgeber wechseln? Erfahren Sie hier, ob und wie lange die Firma Geld von Ihnen zurückverlangen darf.
Tipps für die Gehaltsverhandlung
Eigentlich passt die derzeitige Arbeit, nur besser bezahlt könnte sie sein? Ein paar Tipps, wie Sie um mehr Gehalt verhandeln.
Werde ich fair bezahlt?
Über Einkommen wird in Österreich nicht gerne geredet. Gehaltsinformationen in Stelleninseraten geben meist nur den kollektivvertraglichen Mindestlohn an. Doch wie viel sollte ich ungefähr verdienen? Was ist branchenüblich mit meiner Erfahrung und Qualifikation? Finden Sie es heraus mit dem Gehaltsrechner…
Wie viel bleibt mir netto?
Zahlt sich ein neuer Arbeitsplatz finanziell aus für Sie? Was würde netto bleiben, wenn Sie brutto mehr oder weniger verdienen als bisher? Rechnen Sie nach mit dem AK Brutto-Netto-Rechner!
Kontakt
Kontakt
Wir beraten Sie gern
Arbeitsrecht
Telefonische Auskunft
Montag bis Freitag, 8 -15:45 Uhr
+43 1 501 65 1201