mehrere Paragraphen
© vegevox, stock.adobe.com
April 2024

Sonderbestimmungen für den Aufsichtsrat in Banken

Thema Inhalt Rechtsquellen
Rechtsquellen

* Bankwesengesetz
* Fit & Proper Rundschreiben der Finanzmarktaufsicht (FMA-RS)
* Leitlinien der Europ. Bank Authority (EBA/ESMA)
* Sparkassengesetz
* Europ. Verordnung über Anforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRR)
*  Wertpapieraufsichtsgesetz
*  Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz 

BWG
EBA-Guidelines
FMA-RS
CRR
WAG
FMABG…

Fit und Proper Anforderungen an Arbeitnehmer- vertreter:innen (ANV) im Aufsichtsrat 

* Fachlich geeignet, Erfahrungen, ausreichend Zeit etc.
* Betriebsrat hat Eignung zu bestätigen
* Fit & Proper Test durch die FMA in Form eines Hearing möglich
* Beitrag der ANV zur kollektiven Eignung kann berücksichtigt werden 

§§ 28a, 73 Abs 1 Z 8 BWG
FMA-RS

Bewilligung bestimmter Unternehmensent scheidungen durch die FMA

* Verschmelzung, Spaltung, Änderung der Rechtsform, Errichtung einer Zweigstelle in einem Drittland etc.  

§ 21 BWG
Organgeschäfte

* Geschäfte der Bank mit Geschäftsleitern, Aufsichtsräten, leitenden Angestellten und deren Angehörigen, wie Kredite
* einstimmiger Beschluss aller Geschäftsleiter und des Aufsichtsrats (Betroffener darf nicht mitstimmen) erforderlich 

§ 28 BWG
Cooling-Off für Aufsichtsratsvorsitz und Vorsitz in Ausschüssen

* Geschäftsleiter:in vor Bestellung als Vorsitzende:r des Aufsichtsrats – 2 Jahre Cooling-Off Periode
* Vorsitzfunktion in Vergütungs- und Prüfungsausschuss 

§ 28a BWG
§ 39c, § 63a Abs 4 BWG

Zusätzliche Aufgaben des Aufsichtsrats

* Erörterung der strategischen Ziele, Risikostrategie und der internen Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung mit der Geschäftsleitung
+ Überwachung der Umsetzung
* Zustimmung zu Großkrediten

§ 28a BWG
§ 28b BWG

Nominierungs-ausschuss

* Eigener Ausschuss zwecks Ermittlung von Bewerbern und Vorschlägen zur Neubesetzung von frei werdenden Stellen in der Geschäftsleitung und im Aufsichtsrat
* sowie Zielquoten für das unterrepräsentierte Geschlecht in Geschäftsleitung und Aufsichtsrat

§ 29 BWG
Bankgeheimnis, Geldwäscherei, Terrorismusbekämpfung, Einlagensicherung * Besondere Verschwiegenheits- und Sorgfaltsvorschriften

§§ 38, 39 BWG
§§ 37a, 93 ff BWG

Risikomanagement * Geschäftsleitung hat entsprechendes Risikomanagement (inhaltliche Vorgaben, Dokumentationspflicht, eigene, vom operativen Geschäft unabhängige Abteilung etc.) einzurichten

§ 39 BWG
FMA-Mindeststandards

Risikoausschuss * Beratung der Geschäftsleitung hinsichtlich Risikobereitschaft und -strategie; Überwachung der Risikostrategie etc. § 39d BWG
Vergütungspolitik/Ver- gütungsausschuss * Vorbereitung von Beschlüssen betreffend Vergütung, Überwachung der Vergütungspolitik etc.

§ 39b (+ Anlage) und § 39c BWG
FMA RS

Interne Revision - Quartalsberichte * Quartalsweise Berichtspflicht der internen Revision an Aufsichtsratsvorsitzende:n und Prüfungsausschuss

§ 42 BWG
FMA-Mindeststandards für die interne Revision

Rechnungslegung * Einzelne Bestimmungen des UGB sind nicht anwendbar, Verpflichtung zur Verwendung von Formblättern, Übermittlung an FMA und OeNB §§ 43 - 65 BWG
Bankprüfer * Besonderheiten in Bezug auf Rotation (interne 7 Jahre /externe 10 Jahre); Berichtspflicht; Cooling-Off Periode von 3 Jahren, wenn vorher gesetzl. Vertreter:in, Aufsichtsratsmitglied oder AN des geprüften Unternehmens

§§ 60 ff BWG
FMA-RS

Prüfungsausschuss * Zwingend zu bestellen, wenn Bilanzsumme > 1 Mrd. € oder Ausgabe von Wertpapieren zum Handel auf einem geregelten Markt § 63a Abs 4 BWG
Bankenaufsicht * Komplexes Aufsichtsverfahren durch FMA, Staatskommissär:in, OeNB, EZB, EBA (European Banking Authority) u.a.

CRR
CRD-IV
FMABG
EBA-VO
§§ 69 ff BWG, etc. 

Stand: April 2024

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Prinz Eugenstraße 20-22
1040 Wien

Telefon: +43 1 50165-0

- erreichbar mit der Linie D -