AK Test Kfz-Leasing: Lockangebote können teuer kommen
40 Prozent der neu zugelassenen Privat-Pkw wurden 2018 über Leasing finanziert. Für KonsumentInnen ist es nicht leicht, die vielen unterschiedlichen Gestaltungsformen des Kfz-Leasing zu durchblicken. Die AK hat von März bis Mai 2019 zehn Werbungen (Inserate, Plakate, Flyer, Website) überprüft. Untersucht wurden sowohl die Konditionen (Zinsen, Spesen) als auch ob sich die Leasinggesellschaften an die Werbebestimmungen im Verbraucherkreditgesetz halten.
Wer ein Auto leasen möchte, hat die Qual der Wahl. Viele Angebote locken mit super Konditionen. Die AK hat zehn dieser Werbungen unter die Lupe genommen. Denn laut Gesetz muss die Werbung mit Zahlen (Zinsen, Monatsrate, Kosten) klar, prägnant und auffallend sein – anhand eines repräsentativen Beispiels. Dieses Zahlenbeispiel hat Informationen wie den Effektivzinssatz und den Gesamtbetrag (also die Summe der Zahlungen an die Leasingbank samt Zinsen und Spesen) zu beinhalten.
Zahlen oft im Kleingedruckten
Das generelle Fazit der Werbeanalyse fällt nicht gut aus. Denn bei den untersuchten Werbungen sind Angaben über Zinsen und Kosten oft im kaum lesbaren Kleingedruckten. Zudem sind die notwendigen Informationen nicht lückenlos angegeben. Vier von zehn Inseraten enthielten keine Angabe zum Gesamtkreditbetrag.
Ein Anbieter schlüsselte die üppigen Bearbeitungs- und Vertragserrichtungsspesen sowie die gesetzliche Vertragsgebühr – in Summe 539 Euro – nicht auf. Insbesondere fehlten jedoch zumeist Angaben, ob eine Kfz-Kaskoversicherung von der Leasingbank zwingend vorgesehen ist. Und: Operating Leasing oder Restwertleasing? Aus drei Werbungen ging gar nicht hervor, um welche Leasingvariante es sich handelt.
Die von der AK nachgerechneten Angaben von effektivem Jahreszinssatz – also dem Zinssatz inklusive Kostenbelastung – und Gesamtbetrag waren aufgrund fehlender oder nicht eindeutiger Zahlen nicht immer nachvollziehbar. Das lag zum Beispiel daran, dass manche Leasingbanken bzw. Autohändler mit All-Inklusiv-Raten werben und die Preiselemente (Leasingrate, Service-Pakete, Versicherungsprämien) nicht einzeln aufschlüsseln.
Niedrige Rate sagt nichts über Gesamtpreis aus
Hauptkritikpunkt ist allerdings die Werbepraxis. „Im Blickfang ist immer eine niedrige monatliche Leasingrate, nach dem Motto: ab 50 Euro im Monat“, sagt AK Konsumentenschützer Christian Prantner. Und weiter: „Tatsächlich sagt eine niedrige Leasingrate aber nichts darüber aus, ob das Angebot günstig ist. Denn durch die Annahme einer Anzahlung, einer langen Laufzeit und vor allem eines hohen Restwertes lassen sich die Raten beliebig nach unten drücken. Zinsen und Spesen könnten auch überdurchschnittlich hoch angesetzt und in der niedrigen Rate versteckt sein.“
Die Analyse der Konditionen zeigte, dass die Sollzinssätze in den zehn untersuchten Werbungen zwischen 1,99 bis 4,75 Prozent lagen. Der Median beträgt 3,745 Prozent, wobei die angegebenen Sollzinssätze nur bedingt miteinander vergleichbar sind. Denn vier Zinssatz waren als fix angegeben, zwei als variabel. In vier von zehn Werbungen fehlte die Angabe, ob der Sollzinssatz fix oder variabel ist.
Zumeist gibt es eine Bearbeitungsgebühr, die einmalig bei Vertragsabschluss anfällt. Die Bearbeitungsgebühr (zuzüglich Errichtungsgebühr eines Anbieters) betrug von 0 Euro (Opel Leasing) bis 429,02 Euro (Fiat – FCA Leasing). Der Median lag bei 150 Euro. Beim Abschluss des Leasingvertrages fällt zudem eine gesetzliche Vertragsgebühr an. Sie orientiert sich am Leasingentgelt, im AK-Test betrug sie zwischen 60 und 141 Euro.
Diese Tipps sollten KäuferInnen beachten
Holen Sie mehrere Kredit- und Leasingangebote ein – die Zins- und Spesenunterschiede sind beträchtlich. Auch Banken vermitteln Leasingverträge. Überlegen Sie, ob Sie eher einen Bankkredit oder einen Leasingvertrag wollen – zwischen Leasing und Kredit gibt es nicht nur Zins- und Spesenunterschiede, sondern auch andere Unterscheidungsmerkmale:
- Beim Leasing ist die Leasingbank die Eigentümerin des Autos, beim Kredit ist Eigentümer hingegen der Kreditnehmer (Achtung, eventuell Eigentumsvorbehalt des Lieferanten)
- Beim Kreditvertrag gibt es ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ab Vertragsabschluss, bei Leasingverträgen gibt es kein derartiges Rücktrittsrecht.
- Beim Kredit gibt es (zumeist) keinen Restwert. Der aufgenommene Kredit wird über die Laufzeit zur Gänze zurückbezahlt – mit der letzten Kreditrate ist der Kredit vollständig getilgt.
- Beim Leasing gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten: Anzahlungen, Depotleistungen und Restwerte können in frei gestaltbarer Höhe festgelegt werden. Achtung: Ein allzu hoher Restwert kann – im Falles des Eigentumserwerbs – ein beträchtlicher finanzieller „Brocken“ sein. Achtung, Falle: Falls Sie den Pkw nach Auslaufen des Leasingvertrages weiter verkaufen wollen, kann es eine böse Überraschung geben: Wurde nämlich bei Leasingvertragsabschluss der Restwert erheblich über dem voraussichtlichen Marktwert festgelegt (z.B. um die Leasingrate zu „drücken“), zahlen Sie drauf, wenn Sie von einem Drittkäufer plötzlich deutlich weniger als erwartet bekommen.
Achten Sie beim Vergleich von Leasingangeboten darauf, dass:
- die Eckdaten der Angebote wie Kaufpreis, Restwert, Mindest-Leasingdauer, Höhe und Art der Eigenleistung gleich sind,
- alle Werte bei Pkw und Kombi inklusive Umsatzsteuer sind,
- der angesetzte Restwert realistisch ist,
- klar ist, ob der Zinssatz fix oder variabel ist. Variable Zinsen orientieren sich häufig bei der Anpassung an einen Leitzinssatz/Indikator wie Euribor).
Der Leasinggeber ist vor der Unterfertigung eines Verbraucherleasingvertrags gemäß Verbraucherkreditgesetz verpflichtet, dem Konsumenten das Musteroffert „Europäische Standardinformationen für Kreditierungen“ auszufolgen, das alle wesentlichen Eckpunkte eines Leasingoffertes beinhaltet. Achtung: Dieses Musteroffert haben auch Banken an KonsumentInnen auszuhändigen, die sich wegen eines Autokredites erkundigen!
Bei Leasingverträgen ist es wichtig zu wissen, ob es sich um ein Restwertleasing oder um ein reines Mietleasing (Operating Leasing) handelt. Beim Finanzierungsleasing sind Sie zur jederzeitigen vorzeitigen Rückzahlung des noch aushaftenden Finanzierungsbetrages berechtigt (Achtung, Spesen von maximal 1 Prozent möglich). Beim Mietleasing ist die Auflösung des Vertrages nur mit Zustimmung der Leasinggeberin möglich (Achtung auf Kosten!).
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