Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson

Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) stehen ihren Kolleg:innen in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz als Ansprechpartner:innen zur Verfügung.

Sie beraten, unterstützen und vertreten ihre Kolleg:innen und haben ein Auge auf die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen im Arbeitnehmer:innenschutz. Dazu müssen sie u. a. die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen kennen, über die Kriterien zur Beurteilung von Arbeitsplätzen Bescheid wissen und Risiken am Arbeitsplatz identifizieren können.

Das Arbeitnehmer:innenschutzgesetz (ASchG) legt für Sicherheitsvertrauenspersonen eine Ausbildung im Ausmaß von 24 Stunden entsprechend der SVP-VO (§ 4 Abs. 2) fest. Arbeitgeber:innen übernehmen entsprechend dem ASchG, die Seminargebühr, die Absolvierung der Ausbildung erfolgt unter Fortzahlung des Entgelts.

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