Publikation
Austeritätspolitik und Menschenrechte
Seit Beginn der Finanzmarktkrise haben einige EU-Mitgliedstaaten im Zusammenwirken mit der sog. „Troika“, die gebildet ist aus EU-Kommission (KOM), Europäischer Zentralbank (EZB) und Internationalem Währungsfonds (IMF), eine rigide Sparpolitik verfolgt. Diese auch Austeritätspolitik genannte Politik hat in kurzer Zeit mit dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität und dem Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESMV) Instrumentarien entwickelt, über die in den betroffenen Ländern auf Grundlage sogenannter Memoranda of Unterstanding (MoU) Sparmaßnahmen und Strukturreformen initiiert und durchgesetzt werden sollen. Die MoU enthalten detaillierte Zeitpläne für Sparmaßnahmen und Strukturreformen, welche die betroffenen Staaten erfüllen müssen, um entsprechende Kredittranchen zu erhalten. Die MoU werden durch die Troika ausgehandelt. So heißt es etwa im Art. 13 Abs. 4 ESMV, dass die KOM im Benehmen mit EZB und IMF das MoU aushandelt, dabei die Finanzierungsauflagen festsetzt und das MoU unterzeichnet. Der Gouverneursrat macht das MoU sodann zur Grundlage der Auszahlung von Finanzhilfen nach dem ESM. Neben der direkten Konditionalisierung jener Länder, die direkt um Geld aus den Rettungsschirmen ansuchen mussten (Griechenland, Irland, Portugal, Rumänien, Spanien und Zypern), kam es auch zu einer indirekten Konditionalisierung anderer Staaten. So forderte etwa die EZB von Italien für den Ankauf von Staatsanleihen (auf dem Sekundärmarkt) Privatisierungen im großen Ausmaß, die Verlagerung der Tarifverhandlungen auf Betriebsebene, Gehaltskürzungen im Öffentlichen Dienst, die Privatisierung von Versorgungsunternehmen und die Einführung von automatischen Korrekturmechanismen im Defizitfall.
Art der Publikation:
Studie
Erscheinungsort:
Wien
AutorenInnen:
Andreas Fischer-Lescano
HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Datum/Jahr:
November 2013