Musterbrief

Vereinbarung über die Nutz­ung von Park­plätz­en

Die allgemeinen Teile der Liegenschaft können grund­sätz­lich von allen Wohn­ungs­eigen­tüm­ern gemeinsam ge­nutzt werden. Dies führt aber häufig zu Streitigkeiten, die sich mit einer Be­nutz­ungs­ver­ein­bar­ung lösen lassen.